IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

   Je nach Anliegen gibt es unterschiedliche Wege der elektronischen Kontaktaufnahme.

Bitte beachten Sie: Ihr Finanzamt kann Ihnen nur per E-Mail antworten, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben. Informationen zur Einwilligung finden Sie weiter unten. 

Eine Übersetzung ins Englische finden Sie im Beitrag "Contact us".

Elektronische Kontaktmöglichkeiten

Steuerliche Fragen

 Sind Sie bereits bei ELSTER registriert?

Dann loggen Sie sich bitte über ELSTER ein.

Für Ihre Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können. Hierfür benötigen Sie keine Einwilligung zur E-Mailkommunikation. 

Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich bei ELSTER registrieren.

 

 Sie möchten sich nicht bei ELSTER registrieren?

Ohne Registrierung können Sie eine steuerliche Frage auch über das ELSTER-Kontaktformular stellen.


Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

 

Sie haben noch keine Steuernummer erhalten, haben nur ein Aktenzeichen oder die Eingabe Ihrer Steuernummer ist nicht möglich?

  • Bei Anliegen zur Grundsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Aktenzeichen“ und tragen dort Ihr Aktenzeichen ein.
  • In allen anderen Fällen wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Zuständiges Finanzamt“. Ihr Aktenzeichen oder Ihre Steuernummer können Sie dann - falls vorhanden - im Betreff der Nachricht angeben, damit Ihr Anliegen schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann.

Nicht-steuerliche Fragen

 Nicht-steuerliche Fragen

Für nicht-steuerliche Fragen, beispielsweise zu den Servicezeiten Ihres Finanzamts oder technischen Fragen zu ELSTER, steht Ihnen ein eigenes ELSTER-Kontaktformular zur Verfügung. 

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung

Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung

Bei Fragen an die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung können Sie Ihr Anliegen über das eigene Kontaktformular des entsprechenden Finanzamts schicken.

Dieses finden Sie in der Kontaktspalte der jeweiligen Finanzamtsseite. 

Die Finanzamtsseiten finden Sie über den Menüpunkt "Mein Finanzamt".

Zusätzlich finden Sie über die folgenden Links eine Liste aller Finanzämter für

Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen. 

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