Elektronischer Kontakt
Sie möchten mit Ihrem Finanzamt elektronisch Kontakt aufnehmen?
Kein Problem! Mit unserem ELSTER-Kontaktformular ist das jederzeit online möglich. Eine Übersetzung ins Englische finden Sie im Beitrag "Contact us".
Welche Anliegen oder Fragen Sie auch ohne einen Anruf oder einen persönlichen Besuch vor Ort in Ihrem Finanzamt erledigen können, finden Sie unter "Antworten auf Ihre TOP Anliegen".
| Sie haben bereits ein ELSTER-Konto? | Dann loggen Sie sich über ELSTER ein! Unter Formulare & Leistungen Alle Formulare Anträge und Mitteilungen können Sie das passende Formular auswählen. |
|---|---|
| Sie haben noch kein ELSTER-Konto? | Dann nutzen Sie unsere Kontaktformulare für
Die Kontaktformulare können Sie ohne vorherige Registrierung bei ELSTER verwenden. |
Erklärvideo Elektronischer Kontakt
Je nach Anliegen gibt es unterschiedliche Wege der elektronischen Kontaktaufnahme:
Steuerliche Fragen
Steuerliche Fragen
Sind Sie bereits bei ELSTER registriert?
Dann loggen Sie sich bitte über ELSTER ein.
Für Ihre Anliegen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto diverse Formulare, die Sie online ausfüllen und Ihrem Finanzamt direkt elektronisch übermitteln können. Hierfür benötigen Sie keine Einwilligung zur E-Mailkommunikation.
Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich bei ELSTER registrieren.
Sie möchten sich nicht bei ELSTER registrieren?
Ohne Registrierung können Sie eine steuerliche Frage auch über das ELSTER-Kontaktformular stellen.
Bitte beachten Sie: Ihr Finanzamt kann Ihnen nur per E-Mail antworten, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben. Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen.
Sie haben noch keine Steuernummer erhalten, haben nur ein Aktenzeichen oder die Eingabe Ihrer Steuernummer ist nicht möglich?
- Bei Anliegen zur Grundsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Aktenzeichen“ und tragen dort Ihr Aktenzeichen ein.
- In allen anderen Fällen wie bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wählen Sie im ELSTER-Kontaktformular im ersten Abschnitt unter „Steuernummer / Zuständiges Finanzamt / Aktenzeichen“ die Option „Zuständiges Finanzamt“. Ihr Aktenzeichen oder Ihre Steuernummer können Sie dann - falls vorhanden - im Betreff der Nachricht angeben, damit Ihr Anliegen schnell zugeordnet und bearbeitet werden kann.
Nicht-steuerliche Fragen
Nicht-steuerliche Fragen
Nicht-steuerliche Fragen
Für nicht-steuerliche Fragen, beispielsweise zu den Servicezeiten Ihres Finanzamts oder technischen Fragen zu ELSTER, steht Ihnen ein eigenes ELSTER-Kontaktformular zur Verfügung.
Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen.
Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
Bei Fragen an die Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW können Sie Ihr Anliegen über das eigene Kontaktformular des entsprechenden Finanzamts schicken.
Dieses finden Sie in der Kontaktspalte der jeweiligen Finanzamtsseite.
Die Finanzamtsseiten finden Sie über den Menüpunkt "Mein Finanzamt".
Dort finden Sie eine Liste aller Finanzämter für
- Groß- und Konzernbetriebsprüfung
- Kontaktformular zum Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW
Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung zur E-Mailkommunikation im Anhang mit, falls Sie eine Antwort per E-Mail wünschen.