IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung kann für eine Bank in einem Erbfall wichtig sein. Ist die Erbin Ausländerin bzw. ist der Erbe Ausländer, haften die Banken für die Erbschaftsteuer, wenn sie das Vermögen der ausländischen Person zur Verfügung stellen, bevor die Erbschaftsteuer bezahlt ist. 

Um eine Haftung auszuschließen, wird die Bank bei dem zuständigen Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die Erbschaftsteuer gezahlt wurde oder wenn feststeht, dass keine Erbschafsteuer anfällt. 

Nach Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird die Bank das Vermögen an die ausländische Erwerberin oder den ausländischen Erbwerber auszahlen.