Bis wann müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Schuld bezahlen?
Ermitteln Sie die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss in der Jahreserklärung abweichend von der Summe Ihrer Voranmeldungen, so ist der Unterschiedsbetrag zu Gunsten des Finanzamts (Abschlusszahlung) ohne weitere Zahlungsaufforderung einen Monat nach dem Eingang der Erklärung fällig. Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird Ihre Abschlusszahlung pünktlich zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Konto eingezogen.
Setzt das Finanzamt die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss abweichend von Ihrer Steueranmeldung für das Kalenderjahr fest, so ist der Unterschiedsbetrag zu Gunsten des Finanzamts einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig (beachten Sie bitte die Zahlungsaufforderung im Bescheid).
Beispiel:
Franz Berger betreibt in Lippstadt ein Taxi-Unternehmen. Er führt sowohl Umsätze aus, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent (Stadtfahrten) als auch dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Dem Regelsteuersatz unterliegt ein Umsatz von 80.000 Euro, dem ermäßigten Steuersatz 270.000 Euro. An Vorsteuern hat er insgesamt 33.000 Euro gezahlt. Es wurden bereits Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in Höhe von insgesamt 1.000 Euro geleistet.
Vereinfacht ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Vorgang |
Bemessungs-grundlage |
Steuer |
Steuerpflichtige Umsätze
19 Prozent |
80.000 Euro |
15.200 Euro |
Steuerpflichtige Umsätze
7 Prozent |
270.000 Euro |
18.900 Euro |
= Umsatzsteuer |
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34.100 Euro |
– Vorsteuer |
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-33.000 Euro |
– bereits geleistete Vorauszahlungen |
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-1000 Euro |
= verbleibende Steuerschuld |
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100 Euro |