Welche Angaben müssen Sie machen und welche Fristen gibt es?
Im Rahmen Ihrer Steuererklärung berechnen Sie die an das Finanzamt zu entrichtende Steuer selbst bzw. ermitteln den Überschuss, der sich zu Ihren Gunsten ergibt. Die sich aus Ihren Voranmeldungen ergebenden Beträge werden auf Ihre Jahressteuerschuld angerechnet.
Der Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer ist das Kalenderjahr. Als Unternehmer haben Sie für das Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, Ihre Umsatzsteuerklärung auf elektronischem Weg authentifiziert an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Sofern Sie Ihre Umsatzsteuererklärung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.