Bescheinigung in Steuersachen
Die Bescheinigung in Steuersachen wird umgangssprachlich häufig auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet.
Wann benötigen Sie eine Bescheinigung in Steuersachen und wie beantragen Sie diese?
Zweck
Zweck
Zweck
Wann benötigen Sie die Bescheinigung?
Die Bescheinigung in Steuersachen ermöglicht es, einen Überblick über das steuerliche Verhalten und die steuerliche Zuverlässigkeit einer Person in den letzten Jahren zu bekommen.
Daher lassen sich zum Beispiel einige Auftraggeberinnen und Auftraggeber die Bescheinigung in Steuersachen einer Person zeigen, bevor diese den Auftrag erhält.
Inhalt
Inhalt
Inhalt
Was steht in der Bescheinigung?
In der Bescheinigung finden sich Angaben zu der Person und den steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren. Dies umfasst insbesondere:
- Name und Anschrift
- Geburtsdatum oder Gründungsdatum von Firmen
- Steuernummer und steuerliche Identifikationsnummer
- geführte Steuerarten
zum Beispiel Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder Körperschaftsteuer - Höhe der Steuerschulden
- Pünktlichkeit bei Zahlungen
- Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
- Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten
Bei den Inhalten handelt es sich ausschließlich um wertungsfreie steuerliche Fakten. Die Bewertung des Inhaltes erfolgt dann durch die Stelle oder die Person, der Sie die Bescheinigung vorlegen - zum Beispiel die Auftraggeberin oder der Kaufinteressent des Unternehmens.
Sie können die Bescheinigung in Steuersachen auch in Englisch bekommen. Sie heißt dann „Certificate in Tax Matters“. Hier sind alle Angaben in Deutsch und Englisch aufgeführt.
Hinweis:
Wenn Sie zum Beispiel gerade erst ein Unternehmen gegründet haben und somit bisher keinen oder kaum Kontakt zu Ihrem Finanzamt hatten, dann wird dies in der Bescheinigung vermerkt.
Gültigkeit
Gültigkeit
Gültigkeit
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Die Bescheinigung enthält keinen Hinweis auf eine zeitliche Gültigkeit. Dies entscheidet die Stelle oder die Person, der Sie die Bescheinigung vorlegen - zum Beispiel die Auftraggeberin oder der Kaufinteressent des Unternehmens.
Die Bescheinigung ist nur im Original gültig. Sie darf keine Streichungen enthalten. Außerdem muss die Bescheinigung die Unterschrift und das Dienstsiegel von Ihrem Finanzamt haben.
Antrag
Antrag
Antrag
Wie bekommen Sie die Bescheinigung?
Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie ganz problemlos beantragen. Es gibt keine bestimmten Vorgaben für den Antrag. Daher können Sie den Antrag zum Beispiel
- elektronisch über ELSTER
- schriftlich
- telefonisch
stellen.
Folgende Angaben sollten Sie dabei machen, damit der Antrag schnell und problemlos von Ihrem Finanzamt bearbeitet werden kann
- Name
- Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer
- Anzahl der benötigten Ausfertigungen
Die Ausstellung der Bescheinigung in Steuersachen durch Ihr Finanzamt ist in Nordrhein-Westfalen kostenlos für Sie.