IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.finanzamt.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der darin referenzierten EN 301 549 Version 3.2.1 teilweise konform. Die Einhaltung der Anforderungen wurden im Juli 2024 mit anschließendem Nachtest im Juni 2025 erneut überprüft. Es wurde ein abschließender Barrierefreiheitstest nach dem Testverfahren des BITV-Tests vom Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in der IT des Rechenzentrums Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Im Barrierefreiheitstest wurde die Zugänglichkeit der Anwendung aus Sicht verschiedener Personengruppen geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Anwendung nicht für alle Nutzergruppen gleichwertig zugänglich ist. 

Für blinde Nutzerinnen und Nutzer ist der Zugang dadurch eingeschränkt, dass die Formularfelder vereinzelt nicht mit deren Beschriftungen verknüpft sind, der Name und die Rolle einiger interaktiven Elementen nicht schlüssig oder ermittelbar sind und die Linkzwecke nicht ausreichend vermittelt werden. 

Für motorisch eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wird der Zugang durch Fehler im Fokus-Management und der Fokus Sichtbarkeit erschwert. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Folgende Barrieren wurden festgestellt:

  • Das Logo „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen“ hat einen falschen Alternativtext, der das Ziel „Zurück zur Startseite“ nicht vermittelt.
  • Der Info-Banner (Laufband) bewegt sich und lässt sich nicht stoppen. Das Laufband hat keinen zugänglichen Namen und ist deshalb nicht als solches erkennbar. Zudem werden die Textzeichen „+++“ im Info-Banner vom Screenreader vorgelesen, obwohl sie einen rein visuellen Zweck zur Trennung von Links erfüllen. Einzelne Links des Laufbandes verlieren den Fokus.
  • Dekorative Bilder werden vom Screenreader ausgegeben, obwohl sie ohne Bedeutung sind.
  • Datentabellen werden teilweise als Layouttabellen verwendet.
  • Zum einen sind die Formularfelder bei der Suche nach „Sortieren nach“ sowie „Ergebnisse pro Seite“ und zum anderen beim Steuerkalender bei der Auswahl nach „Steuerart“ nicht programmtechnisch als Beschriftung ermittelbar und folglich nicht korrekt verknüpft.
  • Die Auswahlliste „Steuerart“ beim Steuerkalender erhält beim Tabben mit der Tastatur keinen sichtbaren Fokus. Die Auswahlliste funktioniert nicht so, wie mittels Pfeiltasten-Direktauswahl angegeben. Die „Swiper“-Komponente hat keine semantische Rolle und wird nicht als Tabliste angekündigt. Die Tabpanels, die jede ausgewählte Registerkarte kontrolliert, sind nicht mit der jeweiligen Registerkarte verknüpft.
  • Visuell versteckte Inhalte werden ausgegeben.
  • Wenn der Fokus auf einer Auswahl liegt, dann weist der Text nicht genug Kontrast zur Hintergrundfarbe auf.
  • In sogenannten Teasern wird der Vorschautext nicht in unmittelbarer Nähe des Fotos entsprechend wiedergegeben.
  • Die Links der Footer-Navigation „Finanzverwaltung“ und „Impressum“ können durch die Überlagerung des Buttons Datenschutzeinstellungen und dem Button mit Pfeil „Zurück nach oben“ nicht erreicht werden. Das Footer-Menü bzw. Links sind bei einer Fensterbreite von 320 CSS-Pixeln und bei einer Vergrößerung von 200 Prozent nicht mehr erreichbar.
  • Die genauen Zwecke von Linkbeschriftungen sind teilweise nicht erkennbar. Wichtige Informationen, wie Dateiformat und Dateigröße sind vor assistiven Technologien versteckt und folglich nicht aufrufbar.
  • Texte auf Englisch werden nicht entsprechend ausgezeichnet. Assistiven Technologien wird somit nicht die richtige Sprache vermittelt.
  • In PDF-Dokumenten wurden Probleme beim Auslesen in der strukturellen Auszeichnung festgestellt. 

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. April 2022 erstellt. Dazu wurde von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt. Am 28. Juli 2025 wurde die Barrierefreiheitserklärung aufgrund der Ergebnisse aus dem im Juli 2024 durchgeführten Barrierefreiheitstest und im Juni 2025 durchgeführten Nachtest überarbeitet. 

 

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Impressum Kontaktdaten für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Darüber hinaus können Sie über das nachfolgende Formular "Barriere melden: Feedback-Mechanismus" weitere Barrieren melden, die bislang nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen wurden. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen. 

Achtung: 

Das nachfolgende Formular dient nicht für steuerliche Fragen. Bei Fragen in steuerlichen Angelegenheiten - allgemein oder zu Ihrem persönlichen Fall - wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt bzw. nutzen Sie unseren elektronischen Kontakt.

Formular "Barriere melden: Feedback-Mechanismus"

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Datennutzung

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse @email senden.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
e-mail an die ombudsstelle für barrierefreie informationstechnik des landes nordrhein-westfalen senden.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

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