Erbe und Schenkung von Unternehmen
Sie haben ein Unternehmen oder ein Teil davon geerbt oder geschenkt bekommen? Anders als bei Geld, lässt sich bei Unternehmen nicht so einfach sagen, wie viel sie wert sind.
Wie der Wert von Unternehmen für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer ermittelt wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In Ihrem geerbten oder geschenkten Vermögen befindet sich auch Unternehmensvermögen? Dann können Sie sich nachfolgend darüber informieren, wie sich der Verfahrensablauf zur Ermittlung der Unternehmenswerte gestaltet.
Zunächst geben Sie Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung bei dem Finanzamt ab. Sofern darin auch der Übergang von Unternehmensvermögen erklärt wurde, wird das Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfinanzamt von dem Finanzamt, bei dem das Unternehmen steuerlich geführt wird, eine gesonderte Feststellung des Unternehmenswertes anfordern. Daraufhin werden Sie von dem Betriebsfinanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes abzugeben.
Dieser sogenannte Bedarfswert wird anhand Ihrer Erklärung ermittelt und in einem gesonderten Bescheid festgestellt. Sollten Sie hiergegen Einwände haben, müssen Sie gegen diesen Bescheid und nicht gegen den nachfolgende Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid Einspruch einlegen.
In dem Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid wird schließlich der gesondert festgestellte Wert für das Unternehmen berücksichtigt. Sollte bereits ein Bescheid mit einem Schätzwert vorliegen, wird dieser entsprechend geändert. Dies nimmt das Finanzamt vor, ohne dass Sie sich melden müssen.