IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

In Ihrem geerbten oder geschenkten Vermögen befindet sich auch Unternehmensvermögen? Dann können Sie sich nachfolgend darüber informieren, wie sich der Verfahrensablauf zur Ermittlung der Unternehmenswerte gestaltet.

Zunächst geben Sie Ihre Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung bei dem Finanzamt ab. Sofern darin auch der Übergang von Unternehmensvermögen erklärt wurde, wird das Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfinanzamt von dem Finanzamt, bei dem das Unternehmen steuerlich geführt wird, eine gesonderte Feststellung des Unternehmenswertes anfordern. Daraufhin werden Sie von dem Betriebsfinanzamt aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes abzugeben.

Dieser sogenannte Bedarfswert wird anhand Ihrer Erklärung ermittelt und in einem gesonderten Bescheid festgestellt. Sollten Sie hiergegen Einwände haben, müssen Sie gegen diesen Bescheid und nicht gegen den nachfolgende Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid Einspruch einlegen. 

In dem Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid wird schließlich der gesondert festgestellte Wert für das Unternehmen berücksichtigt. Sollte bereits ein Bescheid mit einem Schätzwert vorliegen, wird dieser entsprechend geändert. Dies nimmt das Finanzamt vor, ohne dass Sie sich melden müssen.