Allgemeines
Brutto? – Netto? Diese Begriffe kennen Sie sicherlich von Ihrer monatlichen Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung. Doch noch einmal zur Erläuterung: Ihr Bruttolohn /Bruttogehalt ist der Lohn/ das Gehalt vor Abzug von Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben, wie zum Beispiel der Rentenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. Ihr Nettolohn /Nettogehalt hingegen ist das, was unter anderem nach Abzug von Steuerabzugsbeträgen wie der Lohnsteuer und Sozialabgaben an Sie ausgezahlt wird.
Die angesprochenen Abzüge nimmt Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie vor und führt sie für Sie an die zuständigen Behörden ab. Beispielsweise wird die Lohnsteuer in Ihrem Namen an das Finanzamt gemeldet und bezahlt. Die Lohnsteuer stellt daher eine Art Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer dar. Es handelt sich hierbei um keine eigene Steuerart, sondern lediglich um eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Nach Ablauf eines jeden Jahres ist Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. In dieser wird unter anderem die Höhe der im jeweiligen Jahr einbehaltenen Steuerabzugsbeträge bescheinigt. Genau die gleichen Daten übermittelt Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung. Aus diesem Grund müssen Sie grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung auch keine Angaben zu Ihrem Arbeitslohn machen. Die Daten liegen dem Finanzamt in der Regel vor.
Mit den weiteren Angaben in Ihrer Einkommensteuerklärung setzt das Finanzamt in der Folge Ihre Einkommensteuer in einem Einkommensteuerbescheid fest. Die durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber monatlich einbehaltene Lohnsteuer wird hierbei auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Sollten Sie im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten Sie mit dem Steuerbescheid eine Einkommensteuererstattung in entsprechender Höhe.