Sind Sie selbständig, gewerblich oder land- und forstwirtschaftlich tätig, besteht eine Abgabepflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags liegt. Für 2021 beträgt dieser 9.744 Euro für eine einzeln zu veranlagende Person; 19.488 Euro für ein zusammen zu veranlagendes Ehepaar bzw. für eine zusammen zu veranlagende Lebenspartnerschaft.
Diese Beträge gelten auch für Rentnerinnen und Rentner. Die Rente ist jedoch teilweise steuerfrei. Wie viel, das hängt davon ab, wann sie erstmals gezahlt wurde. Doch auch Rentner haben abzugsfähige Ausgaben. Erst wenn nach deren Abzug das zu versteuernde Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags liegt, sind tatsächlich Steuern zu zahlen.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen sich selbst darüber informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt fordert Sie nicht automatisch zur fristgerechten Abgabe der Steuererklärung auf.
|
Hinweis:
Auch wenn keiner dieser genannten Gründe zur Abgabeverpflichtung auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren und eine Steuererklärung einreichen.