IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie haben etwas verschenkt oder geschenkt bekommen? Dann fragen Sie sich vielleicht, wer eine eventuell anfallende Schenkungsteuer zahlen muss?

Auf diese Frage kann man zunächst mit: „Beide, sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person“, antworten. Im Rahmen der Schenkungsteuererklärung wird deshalb auch gefragt, wer die Steuer tragen soll. In den meisten Fällen soll der oder die Beschenkte die Steuer tragen. Deshalb wird sich das Finanzamt in der Regel auch zunächst an diese Person wenden. 

Wird vereinbart, dass die Schenkerin oder der Schenker die Steuer trägt, besteht in der Übernahme der Steuer eine weitere Schenkung. Aus diesem Grund wird der Betrag der Steuer dem eigentlichen Erwerb hinzugerechnet. Letztlich wird auf dieser Grundlage die tatsächliche Schenkungsteuer berechnet.

 

Beispiel:

Der Vater V schenkt seiner Tochter T einen Geldbetrag von 500.000 Euro. Außerdem erklärt er, dass er auch die anfallende Schenkungsteuer übernimmt.

 

Ermittlung der Steuer für den Geldbetrag von 500.000 Euro: 

Geldbetrag

500.000 Euro

- Freibetrag

- 400.000 Euro

= Zwischensumme

100.000 Euro

x Steuersatz

x 11 Prozent

= Steuer auf den Geldbetrag

11.000 Euro

 

Ermittlung der Steuer für den Gesamterwerb (Geldbetrag von 500.000 Euro und Übernahme der Schenkungsteuer):

Zwischensumme

100.000 Euro

+ übernommene Steuer

11.000 Euro

= Zwischensumme

111.000 Euro

x Steuersatz

x 11 Prozent

= Steuer auf den Gesamterwerb

12.210 Euro

Der Vater V hat somit 12.210 Euro Schenkungsteuer zu zahlen.