Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
Für durch die Behinderung veranlasste Fahrten, kann ab dem Veranlagungszeitraum 2021 eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von bis zu 4.500 Euro gewährt werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Grad der Behinderung/ Merkzeichen |
Höhe der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale |
mindestens 80 |
900 Euro |
mindestens 70 und Merkzeichen "G" |
900 Euro |
Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" |
4.500 Euro |
Hinweis:
Wurde für das Kind der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt, kommt ebenfalls die Berücksichtigung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale in Betracht. Die Feststellung eines Grad der Behinderung ist dann nicht erforderlich.
Weitere Details und Informationen zur behinderungsbedingten Fahrkostenpauschale finden Sie unter unserem Menüpunkt "Menschen mit einer Behinderung".
Hat Ihr Kind, für das Sie Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder erhalten, Anspruch auf die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale, kann auch diese auf Sie als Eltern übertragen werden. Für die Übertragung ist es erforderlich, dass eine Berücksichtigung nicht bereits für das Kind in dessen Einkommensteuerveranlagung erfolgte.
Die Übertragung können Sie in der Anlage „Kind“ zur Einkommensteuererklärung in den Zeilen 73 bis 75 beantragen.