IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Grundsätzlich gilt: Aus der früheren Belegvorlagepflicht ist nunmehr eine Belegvorhaltepflicht geworden – daraus folgt, dass Belege nur noch auf Anfrage des Finanzamtes vorgelegt werden müssen. 

Möchten Sie mehr hierzu erfahren?

Fin gibt Ihnen in seinem folgenden Video weitere Informationen zu der nunmehr geltenden Belegvorhaltepflicht. Außerdem erklärt Fin, in welchen Fällen Sie weiterhin Belege beim Finanzamt einreichen sollten und welche Belege Sie lediglich aufbewahren müssen. Sie erfahren auch, wie lange Sie die Belege aufheben müssen. 

 

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