IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Was aber passiert genau, wenn Sie eine Forderung verspätet oder sogar gar nicht zahlen?

Leisten Sie eine Zahlung nicht oder nicht vollständig, hat das zunächst einmal die Konsequenz, dass Säumniszuschläge für die verspätete Zahlung entstehen. 

Säumniszuschläge dienen in erster Linie dazu, eine pünktliche Zahlung fälliger Steuerforderungen zu bewirken. Gleichzeitig stellen sie aber auch eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung und einen Ausgleich für den angefallenen Verwaltungsaufwand dar. Säumniszuschläge entstehen aber nicht ab dem ersten Tag der Verspätung, denn es gibt auch die sogenannte Zahlungsschonfrist, die Ihnen zumindest einen gewissen Spielraum verleiht.

    Es kann passieren, dass es im Alltag untergeht, eine fällige Zahlung zu überweisen. Sind Sie ansonsten mit Ihren Zahlungen stets pünktlich, erhalten Sie deshalb normalerweise nach einer gewissen Zeit zunächst eine Mahnung, die Sie an Ihre Zahlungspflicht erinnern soll. Sie können die versäumte Zahlung einfach nachholen. 

    Zahlen Sie auch dann innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist nicht, werden Sie im nächsten Schritt grundsätzlich mittels Vollstreckungsankündigung nochmals an Ihre Zahlungsverpflichtung erinnert. Im Folgenden wird das Finanzamt, sofern auch dann keine Zahlung erfolgt, Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel eine Pfändung bei Ihrer Bank.

      Sie haben also grundsätzlich auch nach Fälligkeit noch Zeit, bis Sie tatsächlich eine Vollstreckung befürchten müssen. Die verspätete Zahlung kann jedoch zu Säumniszuschlägen führen. 

      Der Ablauf sieht wie folgt aus:

      1. Steuerbescheid
      2. Mahnung
      3. Vollstreckungsankündigung
      4. Pfändung

      Wichtig:

      Die obigen Ausführungen gelten für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuern bisher stets fristgerecht bezahlt haben.

      Wenn Sie beispielsweise regelmäßig verspätet zahlen, sich bereits in Insolvenz oder in Vollstreckung befinden, kann das Verfahren abweichen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass Sie eine Mahnung oder Vollstreckungsankündigung erhalten und sorgen Sie bitte für eine fristgerechte Zahlung Ihrer Steuern.

       

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