IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/
Logo: nrwGOV Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen wechseln oftmals Grundstücke das Eigentum. Falls das auch bei Ihnen der Fall sein sollte, können sie hier nachlesen, wie das Verfahren zur Bestimmung des Wertes eines Grundstücks abläuft.

Erst einmal geben Sie in Ihrer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung an, dass Sie ein Grundstück vererbt oder geschenkt bekommen haben. Daraufhin wird das Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfinanzamt Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. In der Folge wird eine sogenannte gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes von dem Lagefinanzamt angefordert. Die Grundstückstelle dieses Finanzamtes wird Sie nun auffordern, eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes abzugeben.

Wenn der Bedarfswert ermittelt wurde, erhalten Sie über die Feststellung einen Bescheid. Hiergegen können Sie auch einen Einspruch einlegen, um sich gegen den festgestellten Wert zu wenden. 

Das Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuerfinanzamt erhält parallel eine Information über den festgestellten Wert. Dieser wird nun in Ihrem Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid berücksichtigt. Sollten Sie bereits einen Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid erhalten haben, in dem von einem geschätzten Wert ausgegangen wurde, wird dieser Bescheid entsprechend geändert. Dazu ist keine Mitteilung an das Finanzamt notwendig.