IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Bei der Berechnung Ihrer Steuer können zwei Drittel Ihrer Ausgaben für die Betreuung, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind abgezogen werden. Haben beide Elternteile Kinderbetreuungskosten getragen, werden diese bei jedem Elternteil grundsätzlich bis zum hälftigen Höchstbetrag (2.000 Euro je Kind) berücksichtigt. 

Was sind Kinderbetreuungskosten?

Was sind Kinderbetreuungskosten?

Berücksichtigt werden können Beiträge für:Nicht berücksichtigt werden können Ausgaben für:
  • den Kindergarten
  • eine Kindertagesstätte
  • einen Kinderhort oder
  • ähnliche Einrichtungen
  • die Unterbringung in einem Internat
  • eine Tagesmutter oder einen Tagesvater
  • eine Kinderfrau, eine Erzieherin oder ein Erzieher
  • Unterreicht (zum Beispiel für Nachhilfeunterricht)
  • die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (zum Beispiel Musikunterricht)
  • für sportliche und andere Freizeitbetätigungen
  • für Ferienaufenthalte (zum Beispiel Ferienlager)
  • für Sachleistungen, die neben der Betreuung erbracht werden (zum Beispiel Verpflegung des Kindes)

 

 

Ausgaben, die entstehen, wenn Ihr Kind bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben lediglich beaufsichtigt wird, fallen unter die Kinderbetreuung. Nebenkosten, die nicht unmittelbar der Betreuung eines Kindes dienen, zum Beispiel Kosten für die Fahrt des Kindes zur Betreuungsperson, können steuerlich nicht geltend gemacht werden. 

Sofern der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung gewährt, sind diese von den Kosten abzuziehen. Die Zuschüsse mindern also den Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann.

Voraussetzungen für den Abzug

 Voraussetzungen für den Abzug 

  • Für das Kind haben Sie Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. 
  • Das Kind gehört zu Ihrem Haushalt. 
  • Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet oder 
  • wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ist das Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten. 

Die Ausgaben können nur dann berücksichtigt werden, 

  • wenn Ihnen eine Rechnung (zum Beispiel einer selbständigen Tagesmutter oder Bescheid über Kindergartenbeiträge) vorliegt und 
  • der Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen wurde. 

Liegen bei Kinderbetreuungskosten die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung als Sonderausgaben nicht vor, können diese unter Umständen an anderer Stelle bei den sogenannten Steuerermäßigungen für die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden. Für weitere Informationen zu den Steuerermäßigungen lesen Sie den Beitrag „Steuerermäßigung: Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“.  

Im Ausland lebende Kinder

 Im Ausland lebende Kinder

Für im Ausland lebende Kinder wird der Höchstbetrag für Kinderbetreuungskosten von 4.000 Euro nach Ländergruppeneinteilung gegebenenfalls gekürzt. Je nach Ländergruppe wird der Höchstbetrag 

  • in voller Höhe
  • zur drei Vierteln
  • zur Hälfte oder
  • zu einem Viertel

gewährt. Hierdurch werden die unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt. Die Ländergruppeneinteilung finden Sie in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1A). Diese ist unter anderem im Formularmanager des Bundesministeriums für Finanzen unter www.formulare-bfinv.de erhältlich.

Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung

 Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung

Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe können Sie in der Anlage „Kind“ zu Ihrer Einkommensteuererklärung in den Zeilen 66 bis 72 beantragen.

  • § 10 Absatz 1 Nummer 5 Einkommensteuergesetz

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