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Zuständiges Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht automatisch Ihr Finanzamt zuständig, das auch Ihre Einkommensteuererklärung bearbeitet. Auf dieser Seite erfahren Sie, wonach sich die Zuständigkeit richtet.
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Welches Finanzamt ist für die Bearbeitung des Erbfalls oder der Schenkung zuständig?
Im Rahmen der Schenkung- und der Erbschaftsteuer bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter grundsätzlich
- im Erbfall:
nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes - bei einer Schenkung:
nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Schenkerin bzw. des Schenkers zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung.
In Nordrhein-Westfalen ist nicht jedes Finanzamt für die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen zuständig. Die Bearbeitung ist in einigen Finanzämtern für einen größeren Bereich angesiedelt. Um das richtige Finanzamt zu finden, können Sie im Finanzamtsfinder den entsprechenden Wohnsitz eingeben.