IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Während einer Außenprüfung schaut sich eine Prüferin oder ein Prüfer aus Ihrem Finanzamt Ihren Betrieb oder Ihre Tätigkeit etwas genauer an. Dabei gibt es verschiedene Formen der Außenprüfung.

Doch vorab: Alle diese Prüfungen haben einen ähnlichen Ablauf. Diesen finden Sie ausführlich in dem Beitrag "Ablauf einer Außenprüfung" beschrieben.

Lohnsteuer-Außenprüfung

Lohnsteuer-Außenprüfung

Eine Lohnsteuer-Außenprüfung kann bei Ihnen stattfinden, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind. Kurz gesagt, Sie beschäftigen Arbeiternehmerinnen und/oder Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen.

Wenn Sie für Ihre Angestellten Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen müssen, dann kann es sein, dass Ihr Finanzamt zu einer Lohnsteuer-Außenprüfung vorbeikommt. Hierbei werden dann insbesondere die Sachverhalte geprüft, die für die Lohnsteuer relevant sind.

Haben Sie mehr als 20 Angestellte, so können bei Ihnen sogenannte Anschlussprüfungen stattfinden, die nahtlos an die Vorprüfung anschließen.

Amts-Betriebsprüfung

Amts-Betriebsprüfung

Überschreitet Ihr Betrieb zum Beispiel eine bestimmte Umsatz- oder Gewinngröße, so gilt dieser als Großbetrieb. Für Großbetriebe liegt die Zuständigkeit für eine Außenprüfung bei Ihrem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Auch in anderen Fällen kann ein Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung für die Prüfung bei Ihnen zuständig sein.

Hier finden Sie eine Liste der Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Nordrhein-Westfalen.

Neben den zuvor dargestellten Außenprüfungen gibt es auch noch die sogenannten „Nachschauen“. Welche es gibt und was bei einer „Nachschau“ passiert, finden Sie in dem Beitrag „Nachschau“.

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