IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Infos

Ob Werbung, Sponsorings, Merch oder Patreon – wenn du als Influencerin oder Influencer erfolgreich bist und mit deinem Content Einnahmen erzielst, musst du diese versteuern. Aus steuerlicher Sicht spielt es dabei keine Rolle, ob du „hauptberuflich“ oder „nur nebenbei“ Influencerin oder Influencer bist. Je nach Art deiner Einnahmen können verschiedene Steuerarten greifen. Hier bekommst du einen Überblick darüber, was dabei zu beachten ist.

Sobald du startest, nimm Kontakt zu deinem Finanzamt auf. In jedem Fall ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln. Wichtig: Das muss innerhalb eines Monats nach deinem Start passieren!

Ausführliche Informationen hierzu findest du im Beitrag „Existenzgründung und Beendigung“.

Arten von Einnahmen

Arten von Einnahmen

Eine Einnahme im steuerlichen Sinn ist nicht nur Geld, das auf deinem Konto landet. Auch Sachleistungen wie kostenlose Produkte, Gutscheine oder Geschenke zählen als Einnahmen, wenn du diese im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit als Influencerin oder Influencer erhältst.

Egal wie du deine Einnahmen erzielst – ob durch:

  • Sponsorings und Produktplatzierungen
  • Affiliate-Links oder Rabattcodes
  • den Verkauf von Merchandise
  • Wunschlisten, Fan-Geschenke sowie Donations („Spenden")
  • Coachings, Onlinekurse, Webinare oder
  • Preisgelder aus Gaming-Turnieren

All das ist steuerlich relevant. Das gilt auch für die plattformspezifischen Einnahmen.

Die Faustregel ist einfach: Erhältst du Geld oder Sachleistungen, weil du als Influencerin oder Influencer tätig bist, sind diese – unabhängig davon, ob du eine konkrete Gegenleistung erbringst – steuerpflichtig. Die Einnahmen stehen im Zusammenhang mit deinem Betrieb.

Einkommensteuer

Einkommensteuer

Wenn du mit deiner Tätigkeit als Influencerin oder Influencer und weiteren Einkunftsquellen mehr verdienst als den jährlichen Grundfreibetrag, musst du Einkommensteuer zahlen.

In der Regel gilt: Bei einer regelmäßigen Tätigkeit als Influencerin oder Influencer, bei der du Inhalte veröffentlichst, selbstständig arbeitest (also außerhalb einer Anstellung bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber) und dabei Gewinn erzielen willst, zählst du steuerlich als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender. Dafür reicht schon die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, also mit deinen Einnahmen mehr zu verdienen als du für diese Tätigkeit an betrieblichen Ausgaben hast.

Tipp für deine Steuererklärung: Du gibst deinen Gewinn in der „Anlage G“ an. Deinen Gewinn ermittelst du in der Regel mit der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), die du ebenfalls an das Finanzamt übermittelst.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Aufgrund deiner Tätigkeit als Influencerin oder Influencer ist beim zuständigen Gewerbeamt dein Gewerbe anzumelden.  Deine Einnahmen gelten in den meisten Fällen als gewerblich. Das bedeutet: Es fällt Gewerbesteuer an, wenn dein jährlicher Gewinn über 24.500 Euro liegt.

Liegt dein Gewinn über dieser Grenze, musst du:

  • eine Gewerbesteuererklärung online beim Finanzamt einreichen und
  • aufgrund dessen Gewerbesteuer an deine Stadt oder Gemeinde zahlen.

Liegt dein Gewinn unter 24.500 Euro, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.

Weiteres hierzu wird im Video „Wie eröffne ich ein Gewerbe?“ erklärt.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer

Als Influencerin oder Influencer bist du in der Regel umsatzsteuerpflichtig, weil du selbstständig und regelmäßig Einnahmen erzielst. Das zählt als unternehmerische Tätigkeit. Deshalb kann es sein, dass du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen musst – alles natürlich online (Elster).

Es gibt die sogenannte Kleinunternehmerregelung mit der deine Umsätze umsatzsteuerfrei sind. Voraussetzung dafür ist, dass dein Umsatz im Vorjahr (2024) unter 25.000 Euro lag und im aktuellen Jahr (2025) unter 100.000 Euro bleibt. Dann gilt:

  • Keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen
  • Keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Wichtig: Überschreitest du diese Umsatzgrenzen, musst du:

  • Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
  • regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben
  • eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen

Weitere Infos

Ausführliche Informationen findest du auch unter www.bundesfinanzministerium.de. Schau dir gerne unsere Erklärvideos hierzu an.

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.