IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Insbesondere für folgende Steuerarten müssen entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich Steueranmeldungen abgegeben werden:

Bitte beachten Sie:

Nach Eingang Ihrer Steueranmeldung erfolgt seitens des Finanzamts grundsätzlich keine Steuerfestsetzung durch einen Steuerbescheid.
Das Finanzamt erlässt nur dann einen Steuerbescheid, wenn es von Ihrer Steuerberechnung laut Steueranmeldung abweichen will.

Grund hierfür ist, dass eine Steueranmeldung, die eine Zahlungsverpflichtung auslöst, direkt mit ihrem Eingang beim Finanzamt die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung hat. Die fällige Steuer ist ohne gesonderte Aufforderung Ihres Finanzamts direkt nach Eingang der Steueranmeldung an Ihr Finanzamt zu zahlen.

Eine Steueranmeldung, die zu einer Steuervergütung führt, wirkt erst dann als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, wenn das Finanzamt zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt in der Regel durch Auszahlung des Erstattungsbetrags.

 

Kann man gegen eine Steueranmeldung Einspruch einlegen? 

Ja, Sie können gegen eine Steueranmeldung einen Einspruch einlegen. 

Bei einer Steueranmeldung, die eine Zahlungsverpflichtung auslöst, ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung bei Ihrem Finanzamt einzulegen.

Bei einer Steueranmeldung, die eine Steuervergütung auslöst, ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Zugang der Zustimmungserklärung Ihres Finanzamts einzulegen.

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