IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Zweck

Zweck 

Wann benötigen Sie die Bescheinigung?

Eine Ansässigkeitsbescheinigung weist vereinfacht gesagt für steuerliche Zwecke nach, dass Sie dauerhaft in Deutschland wohnen (natürliche Personen) beziehungsweise Ihren Ort der Geschäftsleitung in Deutschland haben (juristische Personen). Diesen Nachweis müssen Sie zum Beispiel bei einer ausländischen Steuerbehörde vorlegen, wenn Sie Einkünfte im Ausland erzielen. Auf diese Art und Weise können Sie eine doppelte Versteuerung von Einkünften, also sowohl im Ausland als auch in Deutschland, vermeiden.

Zu diesem Zweck gibt es sogenannte „Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung“ (DBA). In einem DBA wird geregelt, welcher Staat Ihre Einkünfte besteuern darf – der Staat in dem Sie dauerhaft wohnen (Deutschland) oder der Staat in dem Sie die Einkünfte erzielt haben (Ausland). Deutschland hat mit vielen Staaten weltweit solche Abkommen vereinbart.

Oftmals handelt es sich bei den im Ausland erzielten Einkünften um Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Die Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung bei der ausländischen Steuerbehörde ist in den meisten Fällen notwendig, damit auf die Einnahmen keine oder nur begrenzt Steuern gezahlt werden müssen oder bereits gezahlte Steuern zurückerstattet werden können.
 

Inhalt

Inhalt 

Was steht in der Bescheinigung?

In der Bescheinigung sind verschiedene Angaben zu Ihrer Person und den von Ihnen im Ausland erzielten Einkünften enthalten. Beachten Sie hierbei auch die Informationen unter dem Stichwort „Antrag“.

Folgende Angaben sind beispielsweise in der Ansässigkeitsbescheinigung aufgeführt:

  • Ihr deutsches Finanzamt
  • Ihre deutsche Steuernummer und/oder steuerliche Identifikationsnummer
  • Name des Staates, in dem Sie die ausländischen Einkünfte erzielen
  • Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Adresse, …)
  • Angaben zu den Einkünften, die Sie im Ausland erzielen (Art der Einkünfte, Zeitpunkt der Einkunftserzielung, auszahlende Stelle, …)
  • Bestätigung der Ansässigkeit in Deutschland durch Ihr Finanzamt

Gültigkeit

Gültigkeit

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung ist für das Jahr, in dem Sie die ausländischen Einkünfte erzielen, vorgesehen und enthält daher keinen Hinweis auf eine zeitliche Gültigkeit.

Die Bescheinigung ist nur im Original gültig. Sie darf keine Streichungen enthalten. Außerdem muss die Bescheinigung die Unterschrift und das Dienstsiegel von Ihrem Finanzamt beinhalten.
 

Antrag

Antrag 

Wie bekommen Sie die Bescheinigung?

Ansässigkeitsbescheinigungen dürfen grundsätzlich nur auf einem offiziellen Vordruck ausgestellt werden. Diesen Vordruck müssen Sie vorab ausfüllen und anschließend an Ihr Finanzamt schicken. Es gibt zwei Möglichkeiten, welche Formulare Sie für den Antrag verwenden können:

  • Formulare, die Ihre ausländische Steuerbehörde zum Beispiel im Internet zur Verfügung stellt oder
  • Formulare der deutschen Finanzverwaltung, welche Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung finden (Rubrik: Unternehmen > Doppelbesteuerung > Ansässigkeitsbescheinigung nach DBA)

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung an Ihr Finanzamt zu schicken. Ein Exemplar verbleibt dann in Ihren Akten bei Ihrem Finanzamt, das andere Exemplar erhalten Sie – nach entsprechender Prüfung – mit der Bescheinigung Ihrer Ansässigkeit zurück.

Bitte füllen Sie insbesondere die Angaben zu der auszahlenden Stelle (Bezeichnung der depotführenden Stelle und Depotnummer) aus.

Eine Ansässigkeitsbescheinigung wird Ihnen grundsätzlich ausgestellt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind eine natürliche oder juristische Person
  • Die Bescheinigung dient einkommensteuerlichen oder körperschaftsteuerlichen Zwecken
  • Sie erzielen ausländische Einkünfte
  • Sie wohnen dauerhaft in Deutschland beziehungsweise der Ort der Geschäftsleitung liegt in Deutschland

Die Ausstellung der Ansässigkeitsbescheinigung durch Ihr Finanzamt erfolgt in Nordrhein-Westfalen kostenlos.

 

Hinweis:

Die Formulare der deutschen Finanzverwaltung sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung in folgenden Sprachen vorhanden:

  • Deutsch / Englisch
  • Deutsch / Französisch
  • Deutsch / Italienisch
  • Deutsch / Russisch
  • Deutsch / Spanisch