Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grundvermögen oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen?

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Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grundvermögen oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen?
Dann müssen Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung für die Berechnung des Grundsteuerwerts digital bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Viele hilfreiche Informationen, zum Beispiel
erhalten Sie hier.
Tipp: Beachten Sie unbedingt auch unsere Rubrik 'Häufig gestellte Fragen' unter obiger Verlinkung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken finden Sie diese zum Beispiel hier. |