Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grundvermögen oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen?

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Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer von Grundvermögen oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen?
Dann mussten Sie im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 eine Feststellungserklärung für die Berechnung des Grundsteuerwerts digital bei Ihrem Finanzamt abgeben.
Viele hilfreiche Informationen, zum Beispiel
erhalten Sie unter www.grundsteuer.nrw.de.
Tipp: Sie finden dort beispielsweise auch viele häufig gestellte Fragen in den FAQ auf www.grundsteuer.nrw.de. |