IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Neue Wege in der Kommunikation

Bereits viele Anliegen können mit der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung digital erledigt werden. Nun wird auch die Kommunikation im Rahmen einer Außenprüfung noch einfacher, komfortabler und schneller. Zu diesem Zweck bietet die Finanzverwaltung ab sofort die cloudbasierte Datenaustauschplattform FinDrive NRW an. Diese dient dem sicheren und unkomplizierten Austausch von Dateien bei einer steuerlichen Außenprüfung.

Vielfältige Austauschmöglichkeiten mit FinDrive NRW 

  • Der Datenaustausch mit der Finanzverwaltung über FinDrive NRW funktioniert in beide Richtungen: Die Dateien können durch die Unternehmen selbst oder ihre steuerliche Beratung jederzeit und ohne Austausch vor Ort in FinDrive NRW hoch- oder von der Plattform heruntergeladen werden. Die gleichen Möglichkeiten zum Up- und Download haben auch die mit dem Fall befassten Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer.

  • Die Dateien liegen temporär in einem verschlüsselten Datenraum des Rechenzentrums der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, der über eine sichere Webadresse für alle Berechtigten erreichbar ist.
  • Ein Austausch von großen Datensätzen ist so jederzeit möglich.
  • Die Plattform ist kostenlos und rund um die Uhr digital erreichbar. 
  • Die externen Anwenderinnen und Anwender benötigen für die Benutzung lediglich einen gängigen Web-Browser sowie ein ELSTER Organisationszertifikat.

Hinweis:

Die Bereitstellung von FinDrive NRW in den Finanzämtern erfolgt schrittweise. Voraussichtlich im Sommer 2024 wird FinDrive NRW landesweit zur Verfügung stehen. 

 

Technische Beschreibung

Die Bereitstellung von FinDrive NRW für alle Anwenderinnen und Anwender erfolgt auf einer gemeinsamen Plattform im Rechenzentrum der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen. Der Datentransfer von externen Nutzerinnen und Nutzern zum FinDrive-Server erfolgt immer verschlüsselt. Für die Prüferin oder den Prüfer verbleiben die Daten im finanzverwaltungseigenen Netz. Weitere Informationen finden Sie im Handbuch.  

Ein Zugriff auf das System ist für jede Person möglich, die im Besitz eines ELSTER - Organisationszertifikats ist. Eine Beantragung ist unkompliziert über Mein ELSTER möglich. Die Anleitung zur Erstellung eines ELSTER-Organisationszertifikat finden Sie unter "ELSTER-Registrierung“.  

Bei dem ELSTER-Organisationszertifikat handelt es sich um ein Zertifikat, welches an eine bestimmte steuerliche Organisation, wie zum Beispiel eine Firma, Gesellschaft oder Vertretung gebunden ist. Davon abzugrenzen ist das persönliche Zertifikat, welches an eine Identifikationsnummer geknüpft ist.

Der Datenaustausch kann erfolgen, sobald die prüfende Person den gemeinsamen Datenraum angelegt hat. Für die Einrichtung eines Datenraums benötigt die Prüferin oder der Prüfer die Steuernummer zum Organisationszertifikat sowie eine E- Mailadresse.

 

IT-Unterstützung

Anfragen zur technischen Unterstützung in Bezug auf den Datenraum sind an die Betriebsprüferin bzw. den Betriebsprüfer zu richten. Die Telefonnummer können Sie zum Beispiel der Prüfungsanordnung entnehmen. 

Bei Fragen zum ELSTER-Organisationszertifikat wenden sich die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Personen bitte ausschließlich an unser ELSTER Team NRW. Dieses erreichen Sie unter 0251-934-1954 von 

  • Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr und 
  • Freitag von 8 bis 15 Uhr.

Alle Personen aus den übrigen Ländern, beispielsweise steuerliche Beratungen, die nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig sind und in Nordrhein-Westfalen ansässige Personen vertreten, kontaktieren bitte die ELSTER Bundes Hotline. Diese erreichen Sie unter 0800 52 35 055 von 

  • Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr und
  • Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.

Alternativ können alle Personen online das ELSTER Kontaktformular nutzen.

Steuergeheimnis und Datenschutz genießen natürlich weiterhin höchste Priorität. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der allgemeinen Seite des Bundeszentralamt für Steuern: Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung und der Steuerverwaltung.