IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Das Finanzamt hat zum Beispiel bestimmte Kosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, nicht berücksichtigen können, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder
  • es ist bei einer Eintragung ein Fehler, zum Beispiel ein Zahlendreher, unterlaufen oder Sie haben schlicht vergessen, zum Beispiel Ausgaben anzugeben

In Einzelfällen kann es auch bei der Übernahme der Daten zu einem Fehler des Finanzamtes gekommen sein.


Sie sollten zunächst prüfen, ob Sie eine eventuelle Abweichung nachvollziehen können. Eine bewusste Abweichung von Ihren Angaben ergibt sich häufig aus dem Erläuterungstext am Ende Ihres Steuerbescheides.
 

Erläuterungen

 

Die Abweichung ergibt sich nicht aus dem Erläuterungstext im Steuerbescheid und ist auch anderweitig für Sie nicht nachvollziehbar? 


Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, den Steuerbescheid ändern oder aufheben zu lassen:

  1. Sie können einen Einspruch bei Ihrem Finanzamt einlegen.
  2. Sie können einen Antrag auf Änderung stellen.

 

Doch was ist der Unterschied zwischen der Einspruchseinlegung und dem Änderungsantrag?

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Einspruchs- und Änderungsverfahren werden Ihnen in der folgenden Tabelle kurz dargestellt:

MerkmalEinspruchÄnderungsantrag
gegen was?sämtliche VerwaltungsakteUnterscheidung zwischen Steuerbescheide, den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide und sonstigen Verwaltungsakten erforderlich
Form zwingend schriftlichkein Formzwang, daher auch mündlich möglich
Umfang der Änderungsmöglichkeitgesamter Steuerbescheid, unabhängig vom Inhalt des Einspruchsnur punktuelle Änderung; soweit es die jeweilige Korrekturvorschrift zulässt
Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehungmöglichnicht möglich
Frist zur Einlegung bzw. Einreichung beim Finanzamtnur innerhalb der Einspruchsfristgrundsätzlich auch über die Einspruchsfrist hinaus, bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist 
Möglichkeiten nach Ablehnung durch das FinanzamtKlage vor dem FinanzgerichtEinspruch beim Finanzamt

 

Detailliertere Informationen finden Sie in den Beiträgen zum Einspruchsverfahren und zum Änderungsverfahren

 

Tipp, bevor Sie einen Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Änderung stellen: 

Können Sie nicht nachvollziehen, weshalb eine Abweichung von Ihren Angaben erfolgt ist, können Sie sich auch zunächst telefonisch mit Ihrem Finanzamt über die Servicehotline in Verbindung setzen. Häufig kann Ihnen eine Abweichung hier bereits erklärt werden. 

Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie im Menü unter "Mein Finanzamt" suchen.

Weitere Informationen

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.