Einspruchs- und Korrekturverfahren
Sie halten Ihren Steuerbescheid in den Händen und stellen fest, dass Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind?
Nicht immer fällt das Ergebnis in Ihrem Steuerbescheid aus wie erwartet.
Dies kann verschiedene Gründe haben:
- Das Finanzamt hat zum Beispiel bestimmte Kosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung angegeben haben, nicht berücksichtigen können, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren oder
- es ist bei einer Eintragung ein Fehler, zum Beispiel ein Zahlendreher, unterlaufen oder Sie haben schlicht vergessen, zum Beispiel Ausgaben anzugeben
In Einzelfällen kann es auch bei der Übernahme der Daten zu einem Fehler des Finanzamtes gekommen sein.
Sie sollten zunächst prüfen, ob Sie eine eventuelle Abweichung nachvollziehen können. Eine bewusste Abweichung von Ihren Angaben ergibt sich häufig aus dem Erläuterungstext am Ende Ihres Steuerbescheides.
Die Abweichung ergibt sich nicht aus dem Erläuterungstext im Steuerbescheid und ist auch anderweitig für Sie nicht nachvollziehbar?
Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, den Steuerbescheid ändern oder aufheben zu lassen:
- Sie können einen Einspruch bei Ihrem Finanzamt einlegen.
- Sie können einen Antrag auf Änderung stellen.
Doch was ist der Unterschied zwischen der Einspruchseinlegung und dem Änderungsantrag?
Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Einspruchs- und Änderungsverfahren werden Ihnen in der folgenden Tabelle kurz dargestellt:
| Merkmal | Einspruch | Änderungsantrag |
|---|---|---|
| gegen was? | sämtliche Verwaltungsakte | Unterscheidung zwischen Steuerbescheide, den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide und sonstigen Verwaltungsakten erforderlich |
| Form | zwingend schriftlich | kein Formzwang, daher auch mündlich möglich |
| Umfang der Änderungsmöglichkeit | gesamter Steuerbescheid, unabhängig vom Inhalt des Einspruchs | nur punktuelle Änderung; soweit es die jeweilige Korrekturvorschrift zulässt |
| Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung | möglich | nicht möglich |
| Frist zur Einlegung bzw. Einreichung beim Finanzamt | nur innerhalb der Einspruchsfrist | grundsätzlich auch über die Einspruchsfrist hinaus, bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist |
| Möglichkeiten nach Ablehnung durch das Finanzamt | Klage vor dem Finanzgericht | Einspruch beim Finanzamt |
Detailliertere Informationen finden Sie in den Beiträgen zum Einspruchsverfahren und zum Änderungsverfahren.
Tipp, bevor Sie einen Einspruch einlegen bzw. einen Antrag auf Änderung stellen:
Können Sie nicht nachvollziehen, weshalb eine Abweichung von Ihren Angaben erfolgt ist, können Sie sich auch zunächst telefonisch mit Ihrem Finanzamt über die Servicehotline in Verbindung setzen. Häufig kann Ihnen eine Abweichung hier bereits erklärt werden.
Ihr zuständiges Finanzamt finden Sie im Menü unter "Mein Finanzamt" suchen.