IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/
Logo: nrwGOV Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen0/

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Um Ihre Einwilligung zu erteilen, füllen Sie einfach einen der folgenden Vordrucke aus, unterschreiben diesen und schicken diesen über den Anhang im Kontaktformular zusammen mit Ihrem Anliegen an Ihr Finanzamt.

Die Einwilligung zum Verzicht auf die Verschlüsselung muss mit Hilfe der Vordrucke

ausdrücklich erklärt werden. 

Diese Einwilligung ist von allen Personen, über die der zu übermittelnde Datensatz personenbezogene Informationen enthält, eigenhändig zu unterschreiben. Bei zusammenveranlagten Eheleuten ist dieser beispielsweise von beiden Eheleuten zu unterschreiben. 

Hinweis:
Die unterschriebene Einwilligung kann per Post übersandt oder auch als eingescannte PDF-Datei über das Kontaktformular übermittelt werden.

Die Abgabe der Einwilligungserklärung durch einen steuerlichen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Soll das Finanzamt ermächtigt werden, mit einem steuerlichen Bevollmächtigten per E-Mail zu kommunizieren, müssen die Personen, die ihm eine Vollmacht erteilt haben, zuvor eine Einwilligungserklärung abgeben.
 
Ausnahmen von der Verwendung einfachen E-Mail-Verkehrs
Bitte beachten Sie, dass für Verwaltungsakte (zum Beispiel Steuerbescheide, Einspruchsentscheidungen, aber auch Auskunftsersuchen), die elektronisch erlassen werden, besondere Formvorschriften gelten. Eine Übermittlung mittels einfacher E-Mail ist daher auch bei erteilter Einwilligung nicht zulässig.

  • § 87a AO

Sicherheit beim Versand per E-Mail - Verwaltungsakte

  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu §87a AO
  • BMF-Schreiben vom 20.12.2019 

Weitere Informationen