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Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung 2026 (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.
Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht.
Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Umsatzsteuer-Jahreserklärung'.
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2026 (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2026.
Abgabe Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2025 (steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.
Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Land- und Forstwirtschaft'.