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Termine des Tages

31. Juli 2028
Abgabe der Einkommensteuererklärung 2027 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2027.

Weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.

31. Juli 2028
Abgabe der Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2027 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2027.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.

31. Juli 2028
Abgabe der Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2026 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen  'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung' sowie 'Land- und Forstwirtschaft'. 

31. Juli 2028
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2027 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2027.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig.

Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Gewerbesteuer'.

31. Juli 2028
Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung 2027 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2027.

Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Umsatzsteuer-Jahreserklärung'.

31. Juli 2028
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2027 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2027.

31. Juli 2028
Abgabe Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2026 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Land- und Forstwirtschaft'.

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Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.