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Termine des Tages

31. Juli 2026
Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2025 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig.

Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in dem Beitrag 'Gewerbesteuer'.

31. Juli 2026
Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung 2025 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Umsatzsteuer-Jahreserklärung'.

31. Juli 2026
Abgabe der Körperschaftsteuererklärung 2025 (nicht steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das Jahr 2025.

30. September 2026
Abgabe der Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen  'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung' sowie 'Land- und Forstwirtschaft'. 

30. September 2026
Abgabe Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024 (steuerlich beraten)

Die Abgabe erfolgt für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.

Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag 'Land- und Forstwirtschaft'.