IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Zurück zur Startseite

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Video

Fin Filme: Meine erste Steuererklärung

01:56 Minuten

Sie müssen oder möchten zum ersten Mal eine Steuerklärung machen? Fin zeigt Ihnen, welche Ausgaben Sie bei Ihrer ersten Steuererklärung nicht vergessen dürfen! Fünf wichtige Tipps, mit denen die erste Steuererklärung ganz leicht erledigt ist. 

Nochmals zum Nachlesen:

Ihre erste Steuererklärung: Daran müssen Sie denken.

Erster Job? Glückwunsch! Mit dem ersten Gehalt kann auch bald die erste Steuererklärung anstehen.

Das ist gar nicht so kompliziert, wenn Sie alle wichtigen Infos, Angaben und Zahlen zur Hand haben.
Ein paar Tipps, wie Sie sich gut vorbereiten können.

  1. Registrieren Sie sich online bei ELSTER. Die Aktivierung Ihres Kontos kann bis zu zwei Wochen dauern.
    Das Warten lohnt sich: Mit ELSTER können Sie uns Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln. Und: Sie können bequem die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Viele Daten müssen Sie dann nicht mehr eingeben, da sie uns bereits elektronisch übermittelt vorliegen.
  2. Ihre Lohnsteuerbescheinigung. Darauf finden Sie Ihre Steuer-ID und alle Angaben rund um Ihr Gehalt.
  3. Welche Ausgaben hatten Sie rund um Ihren Job? Zum Beispiel: Kosten für Ihre Bewerbung, Arbeitsmittel, Fachbücher, Fortbildungen oder den Bus zum Arbeitsplatz.
  4. Hatten Sie Ausgaben für Ihre Altersvorsorge oder Versicherungen?
  5. Und sonst? Auch, Mitgliedsbeiträge oder Lohnkosten für Handwerkerleistungen im Haushalt oder Spenden können Sie unter Umständen absetzen.

Alle Angaben gesammelt?
Jetzt haben Sie die wichtigsten Infos zusammen, die Sie für Ihre erste Steuererklärung brauchen.
Jetzt kann’s losgehen. Melden Sie sich dafür einfach bei ELSTER an.

Auf ELSTER finden Sie außerdem weitere Erklärfilme, wie Sie Ihre Steuererklärung mit Elster erstellen können.

Hinweise:

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.