Einwilligung zur E-Mailkommunikation
Da die Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet ist, dürfen Finanzämter Dokumente und Daten grundsätzlich nicht per E-Mail an Sie oder Ihre Bevollmächtigten übermitteln. Eine elektronische Kommunikation durch die Finanzämter ist daher grundsätzlich nur zulässig, sofern eine sichere Verschlüsselung der Daten möglich ist. Bei einer Kommunikation per E-Mail ist dies regelmäßig nicht der Fall. Die Finanzämter können dennoch per E-Mail mit Ihnen in Kontakt treten, wenn alle betroffenen Personen zuvor schriftlich eingewilligt haben.