IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Finanzamt Dortmund-Unna ist in Nordrhein-Westfalen zentral zuständig für die Fälle der

  • Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 in Verbindung mit § 18 des Außensteuergesetzes),

  • der ausländischen Familienstiftungen (§15 in Verbindung mit § 18 des Außensteuergesetzes) und

  • der erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 2 des Außensteuergesetzes)

Die Zuständigkeit für die betroffenen Steuerfälle liegt seit dem 1. Dezember 2023 allein beim Finanzamt Dortmund-Unna. 

 

Sie sind hiervon betroffen und wurden bisher bei einem anderen Finanzamt steuerlich geführt?

Betroffene Steuerfälle, die bis zum 30. November 2023 in anderen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen geführt wurden, sind zuständigkeitshalber an das Finanzamt Dortmund-Unna abgegeben worden. In diesen Fällen ist nunmehr das Finanzamt Dortmund-Unna für Sie zuständig.

  • § 12 der Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen