Wer ist für welche Steuer zuständig?
Fragen Sie sich, an welche Verwaltung bzw. Behörde muss ich mich bei welcher Steuerart wenden? Die folgende Übersicht gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Die Zuständigkeit für die verschiedenen Steuerarten ist in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedene Verwaltungen und Behörden verteilt. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, an wen Sie sich u.a. bei ausgewählten Steuerarten wenden können. Hierbei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung, im Einzelfall können besondere Zuständigkeiten gelten.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltung oder Behörde. Welche Stelle konkret für Sie zuständig ist, richtet sich häufig nach Ihrem Wohn-, Unternehmens- oder Belegenheitsort.
| Finanzamt | Gemeinde / Stadt | Bundeszentralamt für Steuern | Zoll |
|---|---|---|---|
| Bauabzugsteuer | Bettensteuer | Feuerschutzsteuer | Alkoholsteuer |
| Einkommensteuer | Gewerbesteuer | Kapitalertragsteuer mit Auslandsbezug | Biersteuer |
| Erbschaftsteuer | Getränkesteuer | Versicherungssteuer | Einfuhrabgaben (Zölle) |
| Gewerbesteuermessbetrag | Grundsteuer | Einfuhrumsatzsteuer | |
| Grunderwerbsteuer | Hundesteuer | Energiesteuer | |
| Kapitalertragsteuer (Einbehalt durch Kreditinstitut) | Kulturförderabgabe | Kaffeesteuer | |
| Kirchensteuer | Kurtaxe / Kurbeiträge | Kraftfahrzeugsteuer | |
| Körperschaftsteuer | Spielautomatensteuer | Luftverkehrsteuer | |
| Lohnsteuer | Vergnügungssteuer | Schaumweinsteuer | |
| Lotteriesteuer | Zweitwohnungsteuer | Stromsteuer | |
| Rennwettsteuer | Tabaksteuer | ||
| Schenkungsteuer | Zwischenerzeugnissteuer | ||
| Solidaritätszuschlag | |||
| Spielbankabgabe | |||
| Umsatzsteuer | |||
| Vorsteuer |