IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Zurück zur Startseite

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Zuständigkeit für die verschiedenen Steuerarten ist in der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedene Verwaltungen und Behörden verteilt. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, an wen Sie sich u.a. bei ausgewählten Steuerarten wenden können. Hierbei handelt es sich um keine abschließende Aufzählung, im Einzelfall können besondere Zuständigkeiten gelten.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltung oder Behörde. Welche Stelle konkret für Sie zuständig ist, richtet sich häufig nach Ihrem Wohn-, Unternehmens- oder Belegenheitsort.

FinanzamtGemeinde / StadtBundeszentralamt für SteuernZoll
BauabzugsteuerBettensteuerFeuerschutzsteuerAlkoholsteuer
EinkommensteuerGewerbesteuerKapitalertragsteuer mit AuslandsbezugBiersteuer
ErbschaftsteuerGetränkesteuerVersicherungssteuerEinfuhrabgaben (Zölle)
GewerbesteuermessbetragGrundsteuer Einfuhrumsatzsteuer
GrunderwerbsteuerHundesteuer Energiesteuer
Kapitalertragsteuer (Einbehalt durch Kreditinstitut)Kulturförderabgabe Kaffeesteuer
KirchensteuerKurtaxe / Kurbeiträge Kraftfahrzeugsteuer
KörperschaftsteuerSpielautomatensteuer Luftverkehrsteuer
LohnsteuerVergnügungssteuer Schaumweinsteuer
LotteriesteuerZweitwohnungsteuer Stromsteuer
Rennwettsteuer  Tabaksteuer
Schenkungsteuer  Zwischenerzeugnissteuer
Solidaritätszuschlag   
Spielbankabgabe   
Umsatzsteuer   
Vorsteuer   

Das könnte Sie auch interessieren

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.