10. Juni
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung
Die Abgabe erfolgt für den Vorvormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. Juni
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Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Die Zahlung erfolgt für das vorangegangene Quartal.
Weitere Informationen zu Vorauszahlungen finden Sie in unserem Beitrag 'Warum müssen Sie Vorauszahlungen leisten?'.
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10. Juni
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Zahlung von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
Die Zahlung erfolgt für das vorangegangene Quartal.
Weitere Informationen zu Vorauszahlungen finden Sie in unserem Beitrag 'Warum müssen Sie Vorauszahlungen leisten?'.
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10. Juli
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Abgabe der monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Lohnsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Lohnsteuer für Arbeitgebende'.
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10. Juli
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. Juli
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung
Die Abgabe erfolgt für den Vorvormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. Juli
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Abgabe der quartalsweisen Lohnsteuer-Anmeldung
Die Abgabe erfolgt für das vorangegangene Quartal.
Löst die Lohnsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Lohnsteuer für Arbeitgebende'.
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10. Juli
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Abgabe der quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Abgabe erfolgt für das vorangegangene Quartal.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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31. Juli
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Abgabe der Einkommensteuererklärung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
Weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärung finden Sie in unserem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.
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31. Juli
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Abgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
Weitere Informationen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen finden Sie in unserem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.
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31. Juli
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Abgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (steuerlich beraten)
Weitere Informationen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen finden Sie in unserem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.
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31. Juli
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Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
Weitere Informationen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen finden Sie in unserem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.
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31. Juli
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Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (steuerlich beraten)
Weitere Informationen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen finden Sie in unserem Beitrag 'Gesonderte (und einheitliche) Feststellung'.
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31. Juli
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Abgabe der Gewerbesteuererklärung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter lediglich den Gewerbesteuermessbetrag feststellen und der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde mitteilen. Die Festsetzung der Gewebesteuer selbst erfolgt dann durch die jeweilige Gemeinde. Diese ist auch für die Zahlung der Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zuständig. Weitere Informationen zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung finden Sie in unserem Beitrag 'Gewerbesteuer'.
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31. Juli
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Abgabe der jährlichen Umsatzsteueranmeldung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
Löst die Umsatzsteueranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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31. Juli
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Abgabe der Körperschaftsteuererklärung (nicht steuerlich beraten)
Die Abgabe erfolgt für das Vorjahr.
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31. Juli
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Abgabe Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (steuerlich beraten)
Diese Frist gilt nicht für Einkommensteuererklärungen, für die der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft gesondert (und einheitlich) festgestellt wird. In diesen Fällen gilt die Frist nur für die Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Für die Einkommensteuer gilt insoweit weiterhin die Frist 31.07. (nicht steuerlich beraten) bzw. 28./29.02. (steuerlich beraten). Weitere Informationen zur Abgabe der Steuererklärung finden Sie in unserem Beitrag 'Abgabepflichten und -fristen'.
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10. August
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Abgabe der monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Lohnsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Lohnsteuer für Arbeitgebende'.
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10. August
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. August
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung
Die Abgabe erfolgt für den Vorvormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. August
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Abgabe quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung
Die Abgabe erfolgt für das vorvorangegangene Quartal.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. September
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Abgabe der monatlichen Lohnsteuer-Anmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Lohnsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Lohnsteuer für Arbeitgebende'.
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10. September
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Abgabe erfolgt für den Vormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. September
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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung
Die Abgabe erfolgt für den Vorvormonat.
Löst die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Zahlungsverpflichtung aus, ist die Steuer unmittelbar an Ihr Finanzamt zu zahlen. Eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie in der Regel nicht. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung finden Sie in unserem Beitrag 'Umsatzsteuer-Voranmeldung'.
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10. September
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Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Die Zahlung erfolgt für das vorangegangene Quartal.
Weitere Informationen zu Vorauszahlungen finden Sie in unserem Beitrag 'Warum müssen Sie Vorauszahlungen leisten?'.
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