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Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2025 läuft an: Finanzämter in NRW setzen auf KI-Unterstützung

Mantelbogen

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen starten Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen

 für das Jahr 2025. Dabei kommt erstmals auch flächendeckend Künstliche Intelligenz (KI) im Risikomanagementsystem zum Einsatz.

Die KI unterstützt die risikoorientierte Auswahl prüfungsbedürftiger Fälle, erkennt risikoarme Steuererklärungen und ermöglicht in geeigneten Fällen eine vollautomatische Bearbeitung. KI wird gezielt dort eingesetzt, wo sie Entlastung bringt. Die neue Technologie schlägt nur noch dort eine vertiefte Prüfung vor, wo sie wirklich erforderlich ist.

Die neue Arbeitsweise hat zwei klare Ziele: Entlastung und Qualität. KI überprüft große Datenmengen zuverlässig und gleichmäßig. Die Beschäftigten können sich dadurch noch stärker auf komplexe Fälle konzentrieren, bei denen eine fachliche Prüfung durch einen Steuerprofi erforderlich ist. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: mehr Tempo und weniger Rückfragen.

Das System unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Routineaufgaben und schafft Freiräume für prüfungsintensive Fälle. Die fachliche Bewertung und Entscheidung verbleibt dabei weiterhin beim Menschen.

Bereits seit Mai 2025 testeten vier Finanzämter in Nordrhein-Westfalen den KI-Einsatz in der Praxis. Im Oktober 2025 rollte die Finanzverwaltung den Testbetrieb auf weitere vier Finanzämter aus. Die Ergebnisse waren überzeugend: schnellere Abläufe, weniger Nachbearbeitung und eine spürbare Entlastung. Jetzt wird die Technologie landesweit eingesetzt. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, das KI im Risikomanagement bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerfällen konsequent in die Fläche bringt.

Service: Hinweise zur Abgabe der Steuererklärung
Um die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern, empfehlen die Finanzämter:

  • Digital abgeben über ELSTER:
    Eingaben werden vor dem Versand auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.
  • Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen: 
    Bereits gemeldete Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Versicherungsangaben können automatisch übernommen werden.
  • Belege nur auf Anforderung einreichen:
    Unterlagen sind erst vorzulegen, wenn das Finanzamt sie anfordert.

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juli 2026 ihre Einkommensteuererklärung direkt in der App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick abgeben. Zum Start richtet sich das Angebot an ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Personen mit Renten- oder Pensionseinkünften. Bereits ab dem 31. März 2026 kann jeder, der zum vorgesehenen Nutzerkreis gehört, die neue Funktion in der ELSTER-App freischalten.

Hintergrund:
Die Finanzämter beginnen regelmäßig im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.