Ruhe an den Festtagen: Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern
Ruhe an den Festtagen: Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern
Zum Jahresausklang gilt in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen der Weihnachtsfrieden, den der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, bekanntgegeben hat. Die Finanzämter setzen diese Regelung in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2025 um.
In diesem Zeitraum werden bestimmte Maßnahmen, wie Vollstreckungen oder die Einleitung von Betriebsprüfungen, bewusst zurückgestellt, damit die Feiertage für Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen können.
Der Weihnachtsfrieden ist eine landesweit geltende Regelung und wird von allen Finanzämtern in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Ziel ist es, zum Jahresende mit Augenmaß zu handeln und den Menschen im Land eine ruhige Zeit über die Feiertage zu ermöglichen.
Steuerbescheide werden weiterhin versandt, insbesondere damit Steuererstattungen zeitnah ausgezahlt werden können. Auch Mahnungen bleiben von der Regelung unberührt. In Ausnahmefällen, etwa bei drohender Verjährung, kann es erforderlich sein, dass das Finanzamt tätig wird.
Wer sich während der Feiertage in Ruhe über steuerliche Themen informieren möchte, findet auf der Service-Website www.finanzamt.nrw.de zahlreiche Informationen und digitale Angebote.