Neuvergabe von Steuernummern
Das Finanzamt Geldern modernisiert die technischen Abläufe. Deshalb erhalten bestimmte Unternehmen, Betriebe und Beteiligte ab Anfang Mai bis Anfang Juni 2026 neue Steuernummern.
Die Umstellung erfolgt automatisch.
Wichtiger Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren:
In der Zeit vom 11. Mai 2026 bis voraussichtlich 8. Juni 2026 werden aus technischen Gründen keine Lastschriften für Umsatzsteuer-Jahresanmeldungen eingezogen.
Die Abbuchungen werden anschließend automatisch nachgeholt. Säumniszuschläge entstehen dadurch nicht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Wer erhält eine neue Steuernummer?
Folgende Unternehmen und Personengruppen erhalten eine neue Steuernummer:
- Personengesellschaften,
- Körperschaften sowie
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- einschließlich der Beteiligten.
Wie erfahre ich meine neue Steuernummer?
Sie erhalten die neue Steuernummer per Post. Bitte verwenden Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch die neue Steuernummer.
Muss ich wegen der Umstellung selbst etwas unternehmen?
Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch innerhalb der Verwaltung. Wenn Sie Ihre Steuernummer auf Rechnungen angeben, denken Sie bitte daran, diese nach Erhalt der neuen Steuernummer anzupassen.
Wann tritt die Änderung konkret in Kraft?
Die Änderungen der Steuernummern erfolgen im Zeitraum von Anfang Mai bis Anfang Juni 2026.
Warum bekomme ich eine neue Steuernummer?
Das Finanzamt Geldern verbessert seine technischen Abläufe. Dadurch ändern sich die internen Zuordnungskriterien für Personengesellschaften, Körperschaften und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich der Beteiligten.
Was passiert, wenn ich Unterlagen mit der alten Steuernummer übersende?
Die Abgabe von Unterlagen unter der alten Steuernummer, kann die Bearbeitung verzögern. Bitte verwenden Sie nach Erhalt der neuen Steuernummer nur noch diese.
Bleiben meine Bescheinigungen mit der alten Steuernummer gültig?
Ja. Bereits ausgestellte Bescheinigungen (z. B. zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG oder Freistellungsbescheinigungen) bleiben weiterhin gültig. Eine Neuausstellung aufgrund der neuen Steuernummer ist nicht erforderlich.
Bleiben meine Vorauszahlungsbescheide weiterhin gültig?
Ja. Vorauszahlungsbescheide gelten vollumfänglich weiter.
Bleiben meine Bescheide für Vereine nach § 60a AO gültig?
Ja. Sämtliche Bescheide gelten vollumfänglich weiter.
Was passiert mit meinen laufenden Verfahren, Fristen und Einsprüchen?
Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Alle laufenden Verfahren, Anträge und Fristen werden nahtlos weitergeführt.
Was passiert mit eingereichten Unterlagen zur alten Steuernummer?
Alle Unterlagen (z.B. Voranmeldungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer, Steuererklärungen, Einsprüche und andere Nachrichten), die noch unter der alten Nummer eingegangen sind, werden automatisch der neuen Steuernummer zugeordnet.
Muss ich neue Vollmachten für die steuerliche Beratung einreichen?
Nein. Die Vollmachten behalten ihre Gültigkeit und werden automatisch übertragen.
Bleiben meine Identifikationsnummern gültig?
Ja. Ihre Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) bleiben unverändert gültig.
Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Nein. SEPA-Lastschriftmandate werden automatisch übertragen.
Bitte beachten: In der Zeit vom 11. Mai 2026 bis voraussichtlich 8. Juni 2026 finden aus technischen Gründen keine Lastschrifteinzüge von Umsatzsteuer-Jahresanmeldungen statt. Diese werden im Anschluss automatisch nachgeholt. Säumniszuschläge entstehen dadurch nicht.
Warum wurde meine Umsatzsteuer-Jahresanmeldung noch nicht abgebucht?
In der Zeit vom 11. Mai 2026 bis voraussichtlich 8. Juni 2026 finden aus technischen Gründen keine Lastschrifteinzüge von Umsatzsteuer-Jahresanmeldungen statt. Diese werden im Anschluss automatisch nachgeholt. Säumniszuschläge entstehen dadurch nicht.
An wen wende ich mich bei Fragen?
Anliegen können Sie jederzeit über das Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de/elektronischer-kontakt einreichen.
Alternativ steht Ihnen die landesweite Bürgerservice-Hotline unter 0211/1655-1655 (Mo. - Do. 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr. 8:00 bis 16:00 Uhr) zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie wie gewohnt Termine für Besuche vor Ort vereinbaren.