IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Grundsätzlich gilt: Aus der früheren Belegvorlagepflicht ist nunmehr eine Belegvorhaltepflicht geworden. Kurz gesagt bedeutet dies, dass Sie keine Belege mehr im Zusammenhang mit der Steuererklärung einreichen müssen. Belege zur Steuererklärung sind also in der Regel nur dann erforderlich, wenn Sie vom Finanzamt direkt dazu aufgefordert werden. Übermitteln Sie dann die Unterlagen und Dokumente gerne direkt online per ELSTER. Mit der App „MeinELSTER+“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belege zur Steuererklärung per Handy abzufotografieren und in der App eingescannt hochzuladen. Weitere Informationen zu den digitalen Serviceleistungen finden Sie im Beitrag "Vorteile von ELSTER" und auch im Bereich "Elektronischer Kontakt".

Werden die angeforderten Belege nicht elektronisch, sondern in Papierform übermittelt, sollten Sie dabei keine Originalbelege verwenden. Zweitschriften oder Kopien reichen aus.

Möchten Sie hierzu mehr erfahren?

Fin gibt Ihnen in seinem folgenden Video weitere Informationen zu der nunmehr geltenden Belegvorhaltepflicht. Außerdem erklärt Fin, in welchen Fällen Sie weiterhin Belege beim Finanzamt einreichen sollten und welche Belege Sie lediglich aufbewahren müssen. Sie erfahren auch, wie lange Sie die Belege aufheben müssen. 

 

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