Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen haben vereinzelt Anrufe oder E-Mails erhalten, in denen ein angeblicher Mitarbeiter eines Finanzamts Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung angeboten oder zur Angabe von Daten aufgefordert hat. In Einzelfällen wurde auch vorgegeben, sich beispielsweise als Vertreter des Ordnungsamts im Auftrag der Finanzverwaltung Zutritt zur Wohnung verschaffen müssen, um angebliche Steuerrückstände einzutreiben. Diese oder ähnliche Betrugsmaschen tauchen bundesweit immer wieder auf.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter fordern nie telefonisch oder per E-Mail die Herausgabe von sensiblen Daten oder möchten unangekündigt Zutritt zu ihren Räumlichkeiten. Die Finanzverwaltung informiert stets schriftlich über beabsichtigte Maßnahmen und Termine. Sollten Bürgerinnen oder Bürger einen solchen Anruf erhalten, empfehlen wir, nicht zu reagieren, einfach aufzulegen und im Anschluss die örtliche Polizei zu informieren. Bei versuchtem E-Mail-Betrug oder sogar persönlicher Kontaktaufnahme sollte man sich ebenfalls an die Polizei vor Ort wenden.
Darüber hinaus kontaktiert die Finanzverwaltung die Bürgerinnen und Bürger weder telefonisch, noch im Rahmen von SMS oder WhatsApp-Nachrichten, um Nachzahlungen jeglicher Art einzufordern.