IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Ein Zwangsgeld kann mehrfach festgesetzt und erhoben werden, bis Sie die Steuererklärung eingereicht haben.

Wie läuft die Zwangsgeldfestsetzung ab?

Wie läuft die Zwangsgeldfestsetzung ab? 

Die Festsetzung eines Zwangsgeldes erfolgt in zwei Stufen: 

1.    Androhung eines Zwangsgeldes 
2.    Festsetzung des zuvor angedrohten Zwangsgeldes

Im Rahmen der Androhung des Zwangsgeldes wird Ihnen für die Abgabe der Steuererklärung eine Frist eingeräumt.

Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der in der Zwangsgeldandrohung bestimmten Frist abgegeben, wird das angedrohte Zwangsgeld festgesetzt.

Sollte die Steuererklärung weiterhin nicht eingereicht werden, wird regelmäßig unmittelbar nach der Zwangsgeldfestsetzung die Androhung eines erneuten Zwangsgeldes vorgenommen.

Wie hoch ist das Zwangsgeld?

Wie hoch ist das Zwangsgeld? 

Die Höhe des Zwangsgeldes bestimmt das Finanzamt. Dabei kann es unter anderem die Intensität Ihres Widerstands zur Abgabe von Steuererklärungen, die Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung und Ihre wirtschaftliche Lage berücksichtigen. Aufgrund dieser Kriterien ist die Höhe des Zwangsgeldes individuell nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen und kann nicht im Vorhinein im Rahmen eines Zwangsgeldkatalogs verbindlich festgelegt werden.

Bei Androhung eines weiteren Zwangsgeldes wegen derselben Verpflichtung wird regelmäßig eine angemessene Erhöhung des Betrages vorgenommen. 

Der Höchstbetrag für das einzelne Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht überschreiten.

Welche Auswirkungen hat die nachträgliche Einreichung der Steuererklärung auf das Zwangsgeldverfahren?

Welche Auswirkungen hat die nachträgliche Einreichung der Steuererklärung auf das Zwangsgeldverfahren? 

Die Einreichung der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt hat folgende Auswirkungen auf das Zwangsgeldverfahren:

  • Das Finanzamt darf ein bisher nur angedrohtes Zwangsgeld nicht mehr fest-setzen.
  • Es besteht keine Verpflichtung mehr, ein bereits festgesetztes Zwangsgeld zu zahlen.
  • Haben Sie ein festgesetztes Zwangsgeld bereits gezahlt und geben erst da-nach die Steuererklärung ab, kommt eine Erstattung des Zwangsgeldes nicht mehr in Betracht.
  • Haben Sie Ihre Steuererklärung abgegeben und erst danach das Zwangsgeld bezahlt, wird Ihnen das Zwangsgeld erstattet.

Können Sie sich gegen das Zwangsgeld wehren?

Können Sie sich gegen das Zwangsgeld wehren?

Sowohl gegen die Androhung als auch gegen die Festsetzung von Zwangsgeld können Sie einen Einspruch einlegen. Insoweit wird auf die Ausführungen zum Einspruchsverfahren verwiesen. 

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