Kontoführungsgebühren
Sie zahlen Kontoführungsgebühren für Ihr Giro-Konto. Dann können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.

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Sie zahlen Kontoführungsgebühren für Ihr Giro-Konto. Dann können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Kontoführungsgebühren können nur mit dem Anteil berücksichtigt werden, welcher durch Gutschriften von Einnahmen aus Ihrem Job und durch berufliche Überweisungen veranlasst ist.
Nach Erfahrungswerten ist ein Betrag von 16 Euro im Kalenderjahr glaubhaft. Dieser Betrag steht jedem Ehegatten, jeder Lebenspartnerin oder jedem Lebenspartner zu.
Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit ELSTER, so können Sie die Eintragung auf der Anlage N unter Werbungskosten – Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt) vornehmen. Bei Bedarf können Sie zusätzliche Eintragungszeilen per Mausklick hinzufügen. Nutzen Sie für Ihre Steuererklärung Papiervorducke, so sind die Beiträge in der Zeile 48 oder 49 auf der Anlage N einzutragen.