IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Zu den Bewerbungskosten gehören zum Beispiel

  • Kosten für ein Inserat,
  • Porto,
  • Kosten für Kopien von Zeugnissen oder Beglaubigungen oder
  • Reisekosten aufgrund von Vorstellungsgesprächen oder Eignungstests.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte. Ebenfalls können Sie die Kosten bereits vor oder mit Ihrem Beginn der eigentlichen Tätigkeit angeben (sogenannte vorweggenommene Werbungskosten). 

Soweit Ihre Bewerbungskosten ersetzt wurden, zum Beispiel durch die Agentur für Arbeit, sind diese nicht abzugsfähig.

 

An welcher Stelle können Sie Ihre Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben?

Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit ELSTER, so können Sie die Eintragung auf der Anlage N unter Werbungskosten – Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt) vornehmen. Bei Bedarf können Sie zusätzliche Eintragungszeilen per Mausklick hinzufügen. Nutzen Sie für Ihre Steuererklärung Papiervorducke, so sind die Beiträge in der Zeile 65 oder 66 auf der Anlage N einzutragen. Falls Sie zusätzliche Eintragungen vornehmen möchten und der Platz auf den Vordruck nicht ausreicht, können Sie die Bewerbungskosten in einer Summe eintragen. Nachweise über die erklärten Kosten sollten Sie jedoch auf Anfrage des Finanzamts vorlegen können.

Vordruckausschnitt Anlage N Zeile 65 (Weitere Werbungskosten - Sonstiges z.B. Bewerbungskosten)

  • § 9 Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz

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