IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Sie haben Fragen zu verschiedenen Themenbereichen? 

Folgende beispielhafte Anliegen können Sie einfach und bequem online lösen:

Sie fragen sich, wie lange Sie Zeit haben, Ihre Einkommen- oder Umsatzsteuererklärung abzugeben?

Antworten hierzu und viele weitere Abgabefristen sind in unserem Steuerkalender hinterlegt. Die entsprechenden Fristen können Sie bequem in Ihren persönlichen Kalender übertragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Beitrag "Abgabepflichten und -fristen".

Wann hat das Finanzamt für den Service vor Ort geöffnet, welche Kontoverbindung hat Ihr Finanzamt oder unter welcher Telefonnummer kann ich Auskünfte zu Fragen rundum ELSTER erhalten?

Unter "Mein Finanzamt" können Sie nach Ihrem zuständigen Finanzamt suchen. Auf der entsprechenden Finanzamtsseite finden Sie dann unter der Kontaktspalte alle relevanten Informationen zu den Servicezeiten und zur Kontaktaufnahme.

Sie haben kürzlich geheiratet, haben ein Kind bekommen oder einen Nebenjob angefangen? 

Damit ändert sich nicht nur das private Leben, sondern auch im steuerlichen Kontext können sich Veränderungen ergeben. So können Sie nun auch eine andere Steuerklasse beantragen. Welche Steuerklassen es überhaupt gibt, welche Voraussetzungen für die jeweilige Steuerklasse erfüllt sein müssen und wie ein Wechsel der Steuerklasse erfolgt, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Lohnsteuerklassen. Nach einer Registrierung auf ELSTER können Sie zudem den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt versenden. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, den Wechsel der Lohnsteuerklasse über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" beim Finanzamt zu beantragen. Der Antrag ist von beiden Ehegatten bzw. Lebenspartnern und Lebenspartnerinnen zwingend zu unterschreiben.

Sie haben Ihre Einkommensteuererklärung abgegeben und fragen sich, wann Sie mit dem entsprechenden Steuerbescheid rechnen können?

In Nordrhein-Westfalen werden grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Innerhalb von fünf Monaten werden über 97 Prozent, innerhalb von sechs Monaten fast 99 Prozent der Erklärungseingänge erledigt.

Viele Anliegen können inzwischen jederzeit und bequem elektronisch mit dem Finanzamt erledigt werden. Der Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung, die Änderung der Anschrift oder das Nachreichen von angeforderten Belegen ist jederzeit über den Elektronischen Kontakt möglich.
Das heißt, Sie müssen hinsichtlich dieser Anliegen weder anrufen noch den Besuch vor Ort wählen. Über das ELSTER-Kontaktformular können sowohl registrierte als auch nicht registrierte Bürgerinnen und Bürger Ihre Anliegen online an das zuständige Finanzamt adressieren.
Alle Ausführungen rund um das Thema der elektronischen Kommunikation finden Sie in unserem Beitrag Elektronischer Kontakt.

Sie suchen das richtige Formular für den Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse oder wollen am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen?

Die Formulare erhalten Sie im Formular-Management-System.
Auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen können Sie mit Hilfe der Suchmaske gezielt nach Begriffen und Formularen suchen.
Sie können aber auch Ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch im Beitrag „Formulare und Vordrucke“. 

Sie benötigen Ihre Identifikationsnummer für einen Antrag bei der Elternkasse oder generell für Ihre Unterlagen?

Die Identifikationsnummer ist beispielsweise auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sowie auf dem Einkommensteuerbescheid zu finden. Sie können aber Ihre Identifikationsnummer auch beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Hierfür gibt es ein Eingabeformular. Die Identifikationsnummer wird Ihnen dann per Post mitgeteilt. 

Wichtig:

Aufgrund von Datenschutzbestimmungen und des Steuergeheimnisses ist eine telefonische Auskunft der Identifikationsnummer nicht möglich. 

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hat viele Vorteile. Sie müssen nicht an eine fällige Frist zur Zahlung Ihrer Steuer denken oder diese überweisen. Durch die Erteilung der Lastschrift-Einzugsermächtigung werden die offenen Beträge fristgerecht durch die Finanzverwaltung eingezogen. Das Formular für Personen- und Betriebssteuern finden Sie unter dem Link "SEPA-Lastschriftmandat". Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Beitrag „Zahlung“.

Sie sind beispielsweise kürzlich umgezogen oder müssen erstmals eine Steuererklärung abgeben und wissen nicht, welches Finanzamt für Sie und Ihr Anliegen zuständig ist? 

Dies können Sie einfach und jederzeit über unseren "Finanzamtsfinder" herausfinden - Von der Einkommensteuer über die Umsatzsteuer bis hin zur Erbschaftsteuer. Nach Eingabe Ihrer Adresse werden die Zuständigkeiten unterhalb des Eingabefensters ausgegeben. Die Kontaktdaten und allgemeinen Informationen zu Ihrem Finanzamt finden Sie anschließend auf unserer Seite "Mein Finanzamt".

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