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Das Wichtigste auf einen Blick

Aktien und ETFs bei einem deutschen Anbieter

In vielen Fällen zieht deine Bank oder dein Broker die fällige Steuer automatisch ab. 

Aktien & ETFs bei einem ausländischen Anbieter 

Hier musst du deine Einkünfte häufig selbst ermitteln und in deiner Steuererklärung angeben.

Kryptowährungen

Für Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen gelten andere Steuerregeln als für Aktien. Wichtig: Nicht nur der Verkauf gegen Euro kann steuerlich relevant sein. Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere oder das Bezahlen mit Kryptowährungen kann steuerlich als Verkauf gelten.

Unterlagen aufbewahren

Speichere Abrechnungen und Transaktionsdaten sorgfältig. Sie können später für deine Steuererklärung wichtig sein.

Aktien & ETFs

Aktien & ETFs

Für Aktien, ETFs und andere Investmentfonds gelten grundsätzlich die Regeln für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Dabei macht es steuerlich einen wichtigen Unterschied, ob dein Broker oder deine Bank in Deutschland oder im Ausland sitzt.

Anbieter mit Sitz in Deutschland behalten die gesetzliche Abgeltungsteuer grundsätzlich direkt ein und führen sie ans Finanzamt ab. 

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. 

Das bedeutet für dich: Hat dein Anbieter die Steuer korrekt einbehalten, ist die Steuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich bereits bezahlt. Du musst diese Erträge dann in der Regel nicht noch einmal in deiner Steuererklärung angeben.

Sparerpauschbetrag nutzen

Für Kapitalerträge gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Pro Person liegt er bei 1.000 Euro (Stand 2026). Damit dein Anbieter diesen Betrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigen kann, kannst du ihm einen Freistellungsauftrag erteilen.

Anbieter mit Sitz im Ausland nehmen keinen automatischen Steuerabzug vor. Du musst deine Einkünfte deshalb selbst ermitteln. Dazu gehören z.B. Dividenden und Veräußerungsgewinne. Diese gibst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP (ab Zeile 18) an. Erträge aus Investmentfonds (z. B. ETFs), die über ausländische Anbieter erzielt werden, gehören in die Anlage KAP-INV.

Wichtig: Nur weil dein Broker keine deutsche Steuer einbehält, bedeutet das nicht, dass keine deutsche Steuer entstehen kann.

Deutsche Broker und Banken stellen dir in der Regel für das abgelaufene Jahr eine sogenannte Jahressteuerbescheinigung nach einem amtlichen Muster aus. Die Steuer wurde hier bereits vollständig einbehalten. Du musst daher die dort aufgeführten Daten grundsätzlich nicht noch einmal in deine Steuererklärung übertragen. 

Bei ausländischen Brokern sieht das häufig anders aus. Diese Anbieter stellen keine Jahressteuerbescheinigung aus. Einige ausländische Neobroker erstellen für ihre Kundinnen und Kunden zwar Steuerberichte oder sogenannte Tax Reports.

Diese entsprechen aber nicht automatisch den deutschen Steuerregeln.

Bewahre deshalb insbesondere folgende Unterlagen auf:

  • Kontoauszüge. 
  • Kauf- und Verkaufsabrechnungen,
  • Transaktionsberichte (sog. Account Statements),
  • Steuerberichte des Anbieters.

Diese Daten können dir helfen, die Anlagen KAP und KAP-INV korrekt auszufüllen.

Du musst Kapitalerträge grundsätzlich angeben, wenn sie keinem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Das ist der Fall, wenn du einen ausländischen Broker oder ein Auslandsdepot hast.

Auch wenn keine Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte einbehalten worden ist, obwohl du kirchensteuerpflichtig bist, müssen Angaben in der Steuererklärung gemacht werden.

Mehr dazu findest du unter Ausnahmen von der Abgeltungswirkung.

Auch wenn dein Broker die Steuer bereits abgeführt hat, kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge freiwillig in der Steuererklärung (Anlage KAP ab Zeile 7) anzugeben.

Das kommt vor allem in drei Fällen infrage:

  1. Du hast deinen Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig genutzt.

Solltest du bisher keine Freistellungsaufträge erteilt oder diese nicht vollständig ausgeschöpft haben, kannst du den Steuereinbehalt über deine Steuererklärung überprüfen lassen: 
Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“. 

  1. Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent 

Dann kann sich eine sogenannte Günstigerprüfung für dich lohnen: 
Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge“. 

  1. Du möchtest Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken miteinander verrechnen.

Hast du beispielsweise bei einem Broker Verluste und bei einer anderen Bank Gewinne erzielt, kannst du die Neobroker-Verluste mit den bei der Bank erzielten Kapitalerträgen über die Steuererklärung miteinander verrechnen lassen. 

Dafür musst du bei deinem Anbieter grundsätzlich rechtzeitig (bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres) eine Verlustbescheinigung beantragen: 
Verluste aus Kapitalvermögen - Sie haben Konten und Depots bei verschiedenen Kreditinstituten“.

Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Dabei gelten je nach Art des Verlustes besondere Regeln. Mehr dazu unter: Verluste aus Kapitalvermögen

Bei der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds gibt es ein paar Besonderheiten. Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag Erträge aus Investmentfonds.

Was ein Freistellungsauftrag bringt, wie du den Sparer-Pauschbetrag nutzt und wann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung infrage kommt, erklären wir auf unserer Seite Sparerpauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Kryptowährungen

Kryptowährungen

Bei Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen gelten andere Steuerregeln als bei Aktien und ETFs. Wer Kryptowährungen im Privatvermögen hält, kann mit deren Verkauf steuerpflichtige Gewinne erzielen. Anders als bei Aktien gelten hierfür grundsätzlich die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte.

 

Auch Tauschen und Bezahlen kann als steuerpflichtiger Verkauf gelten.

Du tauschst Bitcoin gegen Ethereum oder bezahlst etwas mit Bitcoin? Auch das kann steuerlich als Veräußerung gelten – obwohl kein Euro auf deinem Konto landet.

 

Entscheidend ist, wie lange du die Kryptowährung gehalten hast: 

Verkaufst oder tauschst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig. Liegt zwischen Kauf und Verkauf bzw. Tausch mehr als ein Jahr, ist der Gewinn grundsätzlich steuerfrei.

Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften trägst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte in den Zeilen 45 bis 51) ein.

Bei einem Krypto-Sparplan kaufst du für einen festen Geldbetrag regelmäßig Kryptowährungen, unabhängig vom aktuellen Kurs. Steuerlich ist jeder einzelne Kauf relevant. 

Ein Beispiel: Du kaufst jeden Monat für 50 Euro Bitcoin. Jeder dieser Käufe hat ein eigenes Kaufdatum und einen eigenen Kaufpreis. Verkaufst du später einen Teil deiner Bitcoins, können diese Daten entscheidend dafür sein, ob ein Gewinn steuerpflichtig ist und wie hoch er ausfällt.

Bewahre deshalb deine Transaktionshistorie vollständig auf.

Viele Kryptobörsen und Neobroker bieten Steuerreports oder Übersichten über deine Krypto-Aktivitäten an. Diese können bei der Erstellung deiner Steuererklärung hilfreich sein. Du solltest dich aber nicht ausschließlich darauf verlassen.

Wichtig ist, dass die Daten der einzelnen Transaktionen ebenfalls verfügbar bleiben. Diese können bei Rückfragen des Finanzamts angefordert werden. Bewahre deshalb insbesondere auf:

  • Kauf- und Verkaufsabrechnungen,
  • Transaktionsübersichten, 
  • Angaben zu Gebühren und 
  • Ein- und Auszahlungen.

Wichtig ist, dass sich die einzelnen Transaktionen und deren steuerliche Einordnung nachvollziehen lassen. Auch wenn ein Broker eine steuerliche Auswertung oder Bescheinigung zur Verfügung stellt, solltest du prüfen, ob alle relevanten Transaktionen erfasst sind.

Wenn steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte vorliegen, musst du diese grundsätzlich in der Steuererklärung in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) in den Zeilen 45 bis 51 erklären.

Ja. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn dein Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 1.000 Euro beträgt.

Wichtig: Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. 

Das bedeutet „alles oder nichts“: Bleibt dein Gesamtgewinn unter 1.000 Euro, ist er vollständig steuerfrei. Erreichst oder überschreitest du die Freigrenze, ist grundsätzlich der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Dabei werden die Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres zusammengerechnet, zum Beispiel aus Kryptowährungen, Gold oder Immobilien.

Auch Verluste können steuerlich relevant sein. 

Sie können grundsätzlich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit beliebigen anderen Einkunftsarten ist jedoch nicht ohne weiteres möglich.

Auch bei der Nutzung eines ausländischen Neobrokers können in Deutschland steuerliche Pflichten entstehen. 

Entscheidend ist, welche Transaktionen du durchgeführt hast und wie diese steuerlich einzuordnen sind. Prüfe daher, welche Steuerunterlagen und Transaktionsdaten der Anbieter zur Verfügung stellt und bewahre diese sorgfältig auf.

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