IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die Finanzämter werden moderner und digitaler. Dafür wird in der Finanzverwaltung für jedes Unternehmen ein bundeseinheitlich gestaltetes Ordnungskriterium (Wirtschafts-Identifikationsnummer) benötigt. Künftig können auf diese Weise jedem Unternehmen seine Steuerdaten leichter zugeordnet werden.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird umgangssprachlich auch als W-IdNr. bezeichnet. Vergeben wird die W-IdNr. automatisiert vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) . 

Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Zusätzlich wird die W-IdNr. aber um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) ergänzt. Die USt-IdNr. können Sie wie gewohnt weiter verwenden.

Ausführliche Informationen zur W-IdNr. finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.

Zuständig für den Aufbau und den Betrieb der W-IdNr.-Datenbank, die erstmalige Vergabe der W-IdNrn. sowie für Rückfragen ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzämter sind, abgesehen von der Anlage des für die W-IdNr. relevanten Steuerkontos, an der Vergabe der W-IdNr. nicht beteiligt und können insofern keine Auskünfte zum Stand der Vergabe erteilen. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um die W-IdNr. an das BZSt.

Die W-IdNr. wird, wie der Name bereits sagt, für wirtschaftlich Tätige vergeben. 

Wirtschaftlich Tätige nach § 139a Absatz 3 Abgabenordnung sind:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,

  • juristische Personen,

  • Personenvereinigungen.

Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt.

Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. nicht beantragt werden. Sie wird von Amts wegen an wirtschaftlich Tätige vergeben.

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