Wirtschafts-Identifikationsnummer
Wirtschaftlich Tätige erhalten ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Diese muss nicht beantragt werden, sondern wird vom Bundeszentralamt für Steuern an wirtschaftlich Tätige vergeben. Die erstmalige und vollumfängliche Verteilung der Ordnungskriterien an alle Unternehmen wird bis ins Jahr 2026 dauern.
Zuständig, unter anderem für die Vergabe sowie für Fragen rund um das Thema, ist das Bundeszentralamt für Steuern. Aber was steckt hinter dieser Nummer?
Die Finanzämter werden moderner und digitaler. Dafür wird in der Finanzverwaltung für jedes Unternehmen ein bundeseinheitlich gestaltetes Ordnungskriterium (Wirtschafts-Identifikationsnummer) benötigt. Künftig können auf diese Weise jedem Unternehmen seine Steuerdaten leichter zugeordnet werden.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird umgangssprachlich auch als W-IdNr. bezeichnet. Vergeben wird die W-IdNr. automatisiert vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) .
Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Zusätzlich wird die W-IdNr. aber um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) ergänzt. Die USt-IdNr. können Sie wie gewohnt weiter verwenden.
Ausführliche Informationen zur W-IdNr. finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
Zuständig für den Aufbau und den Betrieb der W-IdNr.-Datenbank, die erstmalige Vergabe der W-IdNrn. sowie für Rückfragen ist das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzämter sind, abgesehen von der Anlage des für die W-IdNr. relevanten Steuerkontos, an der Vergabe der W-IdNr. nicht beteiligt und können insofern keine Auskünfte zum Stand der Vergabe erteilen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um die W-IdNr. an das BZSt.
Die W-IdNr. wird, wie der Name bereits sagt, für wirtschaftlich Tätige vergeben.
Wirtschaftlich Tätige nach § 139a Absatz 3 Abgabenordnung sind:
natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
juristische Personen,
Personenvereinigungen.
Die USt-IdNr. ist wie gewohnt weiter zu verwenden. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die USt-IdNr. nicht ersetzt.
Im Gegensatz zur USt-IdNr. muss die W-IdNr. nicht beantragt werden. Sie wird von Amts wegen an wirtschaftlich Tätige vergeben.