Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
Befindet sich Ihr volljähriges Kind, für das Sie einen Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise die steuerlichen Freibeträge für Kinder haben, in Berufs- oder Schulausbildung und ist es auswärtig untergebracht?
Dann können Sie wegen Ihres Sonderbedarfs der Berufsausbildung von einem Freibetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr profitieren. Hierfür muss die Höhe der tatsächlichen Ausbildungskosten nicht gesondert nachgewiesen werden.
Voraussetzung
Voraussetzung
Voraussetzung
Berufsausbildung
Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen.
Auswärtige Unterbringung
Eine auswärtige Unterbringung liegt vor, wenn Ihr Kind außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt und verpflegt wird, also wenn eine gewisse Selbständigkeit des Kindes gewährleistet wird. Voraussetzung ist, dass die auswärtige Unterbringung auf eine gewisse Dauer angelegt. ist.
Aufteilung
Aufteilung
Aufteilung
Soweit Sie als Elternteil nicht verheiratet, geschieden oder dauernd getrennt lebend sind, wird der Freibetrag grundsätzlich auf die Eltern je zur Hälfte aufgeteilt. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich.
Für im Ausland lebende Kinder wird der Freibetrag nach Ländergruppeneinteilung gegebenenfalls gekürzt. Je nach Ländergruppe werden die Freibeträge entweder
- in voller Höhe
- zur drei Vierteln
- zur Hälfte oder
- zu einem Viertel
gewährt. Hierdurch werden die unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt. Die Ländergruppeneinteilung finden Sie in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1A). Diese ist unter anderem im Formularmanager des Bundesministeriums für Finanzen unter formulare-bfinv.de erhältlich.
Für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung um ein Zwölftel.
Beispiel:
Wenn die Voraussetzungen für den Freibetrag nur in den Monaten September bis Dezember (4 Monate) vorgelegen haben, dann steht Ihnen der Freibetrag für dieses Jahr auch nur anteilig in Höhe von 400 Euro zu.
Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung
Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung
Hinweis für Ihre Einkommensteuererklärung
Den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung können Sie in der Anlage „Kind“ zur Einkommensteuererklärung in den Zeilen 52 bis 54 geltend machen.
- § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz