Mitteilungspflicht für Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Unternehmen, die aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 1 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfassen, sind ab 2025 dazu verpflichtet, diese an ihr zuständiges Finanzamt zu melden.
Die Mitteilung über die Anschaffung und Außerbetriebnahme von elektronischen Aufzeichnungssystem ist ab dem 1. Januar 2025 elektronisch über Mein ELSTER und für Drittanbietersoftware über die ERIC-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Eine wirksame Erfüllung der Mitteilungspflicht ist nur auf diesem Weg möglich. Eine Meldung über E-Mail oder in Papierform entfaltet keine Wirkung. Die Mitteilung hat bis zum 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte sowie ab dem 1. Juli außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Es ist zu beachten, dass bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme vorher die Anschaffung der entsprechenden elektronischen Aufzeichnungssysteme mitzuteilen ist.
Die Nichtbeanstandungsregelung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen.
Für Wegstreckenzählern, die
- nicht mit INSIKA-Technik ausgerüstet sind,
- über eine digitale Schnittstelle verfügen und
- über eine technische Sicherheitseinrichtung angebunden werden können,
finden die Vorgaben zur Mitteilungspflicht nur Anwendung, sofern diese nach dem 30. Juni 2024 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden.
Weitere detaillierte Informationen zur Mitteilung von Kassensystemen, EU-Taxametern und Wegstreckenzählern, eine Ausfüllanleitung mit genauem Überblick über die notwendigen Felder sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im folgenden Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (BMF):
- § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
- § 1 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
- § 10 KassenSichV