IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Bei der Grundsteuer gibt es das Einheitswert-Aktenzeichen (EW-Az.). Hier wird vereinfacht gesagt jedem Grundstück ein Aktenzeichen zugewiesen, damit es eindeutig zugeordnet werden kann.

Wenn Sie beispielsweise eine größere Schenkung erhalten haben, vergibt Ihr Finanzamt für Erbschaft- und Schenkungsteuer eine sogenannte Ermittlungsnummer. Auch bei der Ermittlungsnummer handelt es sich um ein Aktenzeichen.

Es gibt zudem auch noch eine Umsatzsteuerliche Identifikationsnummer, die aber nur für Unternehmen relevant ist. Zukünftig ist darüber hinaus eine Wirtschaftliche Identifikationsnummer geplant, die dann für wirtschaftlich tätige Personen gilt.
Weitere Informationen zu den einzelnen Identifikationsnummern finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern .

Neben diesen Beispielen gibt es noch weitere Aktenzeichen, die Ihr Finanzamt für andere Vorgänge vergeben kann.

Sie finden Ihr Aktenzeichen für den aktuellen Vorgang grundsätzlich auf jedem Brief, Bescheid oder sonstigen Schriftstück, das Sie von Ihrem Finanzamt bekommen.

 

Wichtig:

Egal ob steuerliche Identifikationsnummer, Steuernummer oder andere Aktenzeichen: Sie alle dienen der schnellen und eindeutigen Zuordnung und Identifikation von Personen und Vorgängen. Um Ihr Anliegen schnellstmöglich zuordnen zu können, halten Sie bitte bei Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt Ihre Steuernummer, Ihre steuerliche Identifikationsnummer oder Ihr anderes Aktenzeichen bereit.

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