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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

In Erbfällen entsteht die Steuer grundsätzlich im Todeszeitpunkt der verstorbenen Person.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie als Erbin oder Erbe zu diesem Zeitpunkt bereits von dem Erbfall oder der Tatsache, dass Sie etwas geerbt haben, wussten. Auch die Erbauseinandersetzung mit der Aufteilung des Nachlasses hat keine Auswirkung auf die Entstehung der Erbschaftsteuer.

In manchen Fällen kann der Zeitpunkt der Steuerentstehung jedoch auch von diesem Grundsatz abweichen. So entsteht die Erbschaftsteuer beispielsweise bei der Geltendmachung eines Pflichtteils erst im Zeitpunkt der Geltendmachung.
 

Schenkungsteuer

Schenkungsteuer

In Schenkungsfällen entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung.

Wofür ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung wichtig?

Dass Sie als Steuerpflichtiger den Zeitpunkt der Steuerentstehung kennen, ist wichtig. Dieser Zeitpunkt ist beispielsweise derjenige, auf den es bei der Beantwortung der Frage ankommt, zu welchen Zeitpunkt das vererbte oder verschenkte Vermögen bewertet wird. Spätere Veränderungen des Wertes werden nicht mehr berücksichtigt.