IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen bedeutet das: Bei Überweisungen an die Finanzverwaltung NRW muss künftig immer der Name des zuständigen Finanzamts als Empfänger angegeben werden. 

 

Was ändert sich für Ihre Steuerzahlung?

  • Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen.
  • Richtiger Empfänger: Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres zuständigen Finanzamts als Empfänger an (z. B. „Finanzamt Düsseldorf-Mitte“).
  • Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Groß- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.

 

Hintergrund: Warum gibt es den Abgleich?

Mit der neuen EU-Regelung wird eine Sicherheitslücke geschlossen: Bisher konnten Kriminelle leicht gefälschte Rechnungen oder IBAN-Nummern nutzen, um Zahlungen umzuleiten.
Durch den Abgleich von Name und IBAN wird das deutlich schwieriger. Gleichzeitig werden Tippfehler schneller erkannt.

 

Ihre Vorteile

  • Mehr Sicherheit beim Online-Banking
  • Schutz vor Rechnungsbetrug und falschen Überweisungen
  • Klarheit, ob Name und IBAN zusammenpassen

 

Alternative: SEPA-Lastschriftmandat

Sie möchten sich die manuelle Überweisung ganz sparen? Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats.
Damit wird Ihr Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht – sicher, bequem und fristgerecht. Den Antrag finden Sie ebenfalls online auf unserer Website.

 

Bei individuellen Fragen zu Überweisungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.

Sie möchten elektronischen Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen?
Die allgemeinen Kontaktdaten finden Sie unter "Mein Finanzamt" bei Ihrem zuständigen Finanzamt.