
Wichtiger Hinweis für Ihre Überweisungen an das Finanzamt
Seit Oktober 2025 gleichen Banken und Sparkassen bei Überweisungen den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab. Diese neue EU-Vorgabe soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen und vor Betrug schützen.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen bedeutet das: Bei Überweisungen an die Finanzverwaltung NRW muss künftig immer der Name des zuständigen Finanzamts als Empfänger angegeben werden.
Was ändert sich für Ihre Steuerzahlung?
- Pflicht zum Abgleich: Banken prüfen automatisch, ob Empfängername und IBAN zusammenpassen.
- Richtiger Empfänger: Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres zuständigen Finanzamts als Empfänger an (z. B. „Finanzamt Düsseldorf-Mitte“).
- Schreibweise: Kleine Unterschiede (z. B. Groß- und Kleinschreibung oder Umlaute) stellen in der Regel kein Problem dar. Wichtig ist, dass das zuständige Finanzamt eindeutig erkennbar ist.
Hintergrund: Warum gibt es den Abgleich?
Mit der neuen EU-Regelung wird eine Sicherheitslücke geschlossen: Bisher konnten Kriminelle leicht gefälschte Rechnungen oder IBAN-Nummern nutzen, um Zahlungen umzuleiten.
Durch den Abgleich von Name und IBAN wird das deutlich schwieriger. Gleichzeitig werden Tippfehler schneller erkannt.
Ihre Vorteile
- Mehr Sicherheit beim Online-Banking
- Schutz vor Rechnungsbetrug und falschen Überweisungen
- Klarheit, ob Name und IBAN zusammenpassen
Alternative: SEPA-Lastschriftmandat
Sie möchten sich die manuelle Überweisung ganz sparen? Nutzen Sie die Möglichkeit des SEPA-Lastschriftmandats.
Damit wird Ihr Steuerbetrag automatisch vom Konto abgebucht – sicher, bequem und fristgerecht. Den Antrag finden Sie ebenfalls online auf unserer Website.
Bei individuellen Fragen zu Überweisungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.