## Warum führt das Land die Finanzämter zusammen? 

 

Der Zusammenschluss bündelt Fachwissen und Ressourcen innerhalb der zusammengeführten Finanzämter, steigert die Effektivität und sichert langfristig die Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Damit leisten wir einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Köln und Nordrhein-Westfalen – ohne Einschränkungen für Ihren Service.

 

 

   Muss ich wegen des Zusammenschlusses selbst etwas unternehmen?  Nein.

Sie müssen nichts veranlassen. Alle Daten und Verfahren werden automatisch übernommen.

 

 

  

 

   Was passiert mit meinen laufenden Verfahren, Fristen und Einsprüchen?  Alle laufenden Verfahren, Anträge und Fristen werden nahtlos weitergeführt. Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.

 

 

  

 

   Werde ich künftig Schreiben meines Finanzamts unter einem neuen Behördennamen erhalten?  Ja.

Nach dem Zusammenschluss werden Schreiben unter dem neuen Namen „Finanzamt Köln“ versendet. Inhaltlich ändert sich dadurch jedoch nichts.

 

 

  

 

   Bekomme ich eine neue Steuernummer durch die Zusammenführung der Finanzämter?  Nein.

Ihre Steuernummer bleibt im Regelfall unverändert.

Langfristig wird es sogar einfacher: Künftig führt ein Umzug innerhalb des Kölner Stadtgebiets nicht mehr zur Vergabe einer neuen Steuernummer. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Kontinuität bei der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.

 

 

  

 

   Welche Vorteile bringt die Zusammenlegung für mich?  Sie haben künftig nur noch ein Finanzamt für ganz Köln.

Die Kommunikation mit der Finanzverwaltung wird dadurch übersichtlicher und effizienter. Sie können sich künftig mit Ihrem Anliegen an jeden Standort des Finanzamts Köln wenden.

Künftig führt ein Umzug innerhalb des Kölner Stadtgebiets nicht mehr zu einem Zuständigkeitswechsel und damit nicht mehr zur Vergabe einer neuen Steuernummer. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Kontinuität bei der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten.

 

 

  

 

   In welchem Zeitraum erfolgt die Umstellung?  Der Zusammenschluss der Finanzämter findet zum 30. Januar 2027 statt.

Für Sie erfolgt die Umstellung automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.

 

 

  

 

   Bleiben die Kontaktmöglichkeiten während der Umsetzungsphase bzw. nach der Umsetzung bestehen?  Ja.

Wir bleiben für Sie erreichbar – persönlich, telefonisch und digital.

Der Bürgerservice bleibt für uns ein Kernanliegen. Alle Standorte bleiben erhalten, die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind weiterhin für Sie da. Die Bürgerservice-Hotline ist unter 0211/1655-1655 erreichbar und Anliegen können jederzeit über das Kontaktformular auf [www.finanzamt.nrw.de](http://www.finanzamt.nrw.de) eingereicht werden.

 

 

  

 

   Bleibt der persönliche Service vor Ort bestehen?  Ja.

Der persönliche Kontakt an den verschiedenen Standorten des Finanzamts Köln bleibt weiterhin nach Terminabsprache möglich.

 

 

  

 

   Kann ich einfach einen beliebigen Standort des Finanzamts Köln aufsuchen?  Ja.

Alle bisherigen Standorte in Köln bleiben bestehen. Sie können wie gewohnt Termine für Besuche vor Ort vereinbaren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den Standort frei zu wählen.

 

 

  

 

   Verändern sich die Öffnungszeiten oder Kontaktdaten?  Nein.

Sowohl die Öffnungszeiten als auch die Telefonnummer des Bürgerservices, E-Mail-Adressen und Postanschriften bleiben unverändert.

 

 

  

 

   Wo hat das Finanzamt Köln zukünftig seinen Sitz?  Die Hauptanschrift und der rechtliche Sitz des Finanzamts Köln befinden sich unter folgender Anschrift: Haselbergstr. 20, 50931 Köln.

Alle weiteren bisherigen Standorte in Köln bleiben als Abteilungen des Finanzamts Köln bestehen. Sie können wie gewohnt Termine für Besuche vor Ort vereinbaren. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den Standort frei zu wählen.

 

 

  

 

   Was bedeutet die Umstellung für Personen mit mehreren Betrieben innerhalb von Köln?  Für Personen mit mehreren Betrieben innerhalb von Köln ist künftig nur noch das neu geschaffene Finanzamt Köln zuständig, da alle Finanzämter in diesem neuen Finanzamt zusammengeführt werden. Das vereinfacht die Kommunikation und reduziert den Verwaltungsaufwand.

 

 

  

 

   Kann ich ELSTER weiterhin wie gewohnt nutzen?  Ja.

Sie können Ihre Steuerdaten weiterhin wie gewohnt über ELSTER einreichen. Geben Sie hierfür die Ihnen bekannte Steuernummer an. Die Daten werden automatisch dem Finanzamt Köln zugeordnet und bearbeitet.

Sofern Ihnen keine Steuernummer vorliegt, können Sie über eine Suchfunktion anhand Ihrer Anschrift den zutreffenden Empfänger auswählen.