Bei welchem Finanzamt müssen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich immer an das Finanzamt wenden, in dessen Bezirk Sie Ihr Unternehmen ganz oder zumindest vorwiegend betreiben.

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Grundsätzlich gilt: Sie müssen sich immer an das Finanzamt wenden, in dessen Bezirk Sie Ihr Unternehmen ganz oder zumindest vorwiegend betreiben.
Hinweis: Ihr Unternehmen wird in der Regel dort betrieben, wo Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit anbieten bzw. ausführen, wo Sie Aufträge entgegennehmen, die Ausführung vorbereiten und die Zahlungen an Sie geleistet werden. Die Tätigkeit wird regelmäßig an dem Ort ausgeübt, an dem sich beispielsweise Ihre Praxis oder Ihr Büro befindet. |
Dann müssen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung bei einem sogenannten „Zentralfi-nanzamt“ abgeben.
Als „Zentralfinanzamt“ wird jenes Finanzamt bezeichnet, das für alle betroffenen Un-ternehmen im ganzen Bundesgebiet zuständig ist.
Das jeweilig zuständige Zentralfinanzamt ist abhängig vom Land, in dem das Unter-nehmen ganz oder zumindest vorwiegend betrieben wird
Beispiel:
Alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ihr Unternehmen ganz oder zumindest vorwiegend in den Niederlanden betreiben und in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erbringen, müssen im Zentralfinanzamt Kleve ihre Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Welches Zentralfinanzamt in Deutschland für Sie zuständig ist können Sie der Regelung des § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) entnehmen.