Zertifizierte Altersvorsorgeverträge | Die Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen

IHRE FINANZÄMTER des Landes Nordrhein-Westfalen

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Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass der Vertrag lebenslange Rentenzahlungen vorsieht, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.2012 gilt das 60. Lebensjahr) oder vor dem Beginn der gesetzlichen Altersrente ausbezahlt werden dürfen.
Erfüllt das jeweilige Altersvorsorgeprodukt die gesetzlichen Voraussetzungen, stellt das BZSt ein Zertifikat aus.

Eine Liste der erteilten Zertifikate ist auf der Internetseite des BZSt eingestellt. Diese Zertifizierung ist auch für die Finanzämter bindend. Neben privaten Rentenversicherungen gehören Banksparpläne und Investmentfonds zu den förderbaren Produkten. Seit 2008 können auch zertifizierte Altersvorsorgeverträge in Form von Darlehensverträgen abgeschlossen werden. Diese Verträge werden oft auch Wohnriesterverträge genannt.
Die Zertifizierung bestätigt nur, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung erfüllt sind. Ob ein Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich ist oder ob der Anbieter seine Zusagen erfüllen kann, prüft das BZSt insbesondere nicht.
Liegt für ein Altersvorsorgeprodukt kein Zertifikat vor, ist dieses steuerlich nicht förderfähig. Das heißt, für die Beiträge/Tilgungsleistungen können Sie weder die Altersvorsorgezulage noch den Sonderausgabenabzug beantragen.

  • § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG
  • § 82 EStG
     

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