Definitionen - Begrifflichkeiten rund um Riester
Rund um das Thema Riester tauchen verschiedene Begrifflichkeiten auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Daher werden hier einige Begriffe genauer erklärt.

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Rund um das Thema Riester tauchen verschiedene Begrifflichkeiten auf, die nicht immer selbsterklärend sind. Daher werden hier einige Begriffe genauer erklärt.
Sofern Sie den zusätzlichen Sonderausgabenabzug mit der Anlage AV beantragen, prüft Ihr Finanzamt, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug oder der Anspruch auf Altersvorsorgezulage (Grund- und Kinderzulage) für Sie günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung).
Ist der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger, erhalten Sie die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen Ihres Einkommensteuerbescheides. Im Gegensatz zur Altersvorsorgezulage können Sie über die Steuerermäßigung direkt frei verfügen. Eine Überweisung auf Ihren Riestervertrag erfolgt nicht.
Ist die Altersvorsorgezulage für Sie günstiger, erfolgt kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Sie. Ihr Einkommensteuerbescheid enthält eine entsprechende Erläuterung.
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Gehört nur ein Ehegatte/eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis (unmittelbar begünstigt), so ist auch der andere Ehegatte/die andere Lebenspartnerin oder der anderen Lebenspartner mittelbar begünstigt. Voraussetzung dafür ist, dass
Unmittelbar begünstigt sind insbesondere:
Voraussetzung ist, dass diese Personen fristgemäß in den Datenabgleich zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) und der zuständigen Stelle eingewilligt haben. Wer diese zuständige Stelle ist, wie die Einwilligung erfolgt und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie in dem Beitrag „Riester für Beamtinnen und Beamten“.
Die betriebliche Altersversorgung wird über eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung durchgeführt. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer eine lebenslange Rente zahlen.
Eine Zertifizierung ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht erforderlich, da für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung bereits gesetzliche Qualitätsstandards vorgegeben sind.
Rechtsgrundlagen