Datenübermittlung vom Finanzamt an die ZfA
Welche Daten übermittelt Ihr Finanzamt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und was macht die ZfA damit?

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Welche Daten übermittelt Ihr Finanzamt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und was macht die ZfA damit?
Die Ihnen gewährte Steuerermäßigung teilt Ihr Finanzamt der ZfA mit. Darüber hinaus werden die vom Ihrem Finanzamt berücksichtigten Berechnungsgrundlagen (wie zum Beispiel Ihre erklärten beitragspflichtigen Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung) und die Art Ihrer Begünstigung (unmittelbare oder mittelbare Begünstigung) an die ZfA übermittelt.
Die ZfA speichert die vom Finanzamt gesondert festgestellte Höhe der gewährten Steuerermäßigung in Ihrem Zulagekonto.
Außerdem prüft die ZfA die vom Finanzamt übermittelten Berechnungsgrundlagen und die Art Ihrer Begünstigung. Hierzu führt sie mit anderen betroffenen Stellen (zum Beispiel mit den Rentenversicherungsträgern) einen Datenabgleich durch. So erfragt sie beispielsweise bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die beitragspflichtigen Einnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden Kinder auf der Anlage AV erklärt, wendet sich die ZfA an die Familienkasse, um zu überprüfen, ob für die erklärten Kinder auch tatsächlich Kindergeld an diese Person ausgezahlt wurde.
Ergeben die Ermittlungen der ZfA, dass die Berechnungsgrundlagen oder die Art der Begünstigung unzutreffend sind, informiert die ZfA Ihr Finanzamt. Je nachdem welcher Fehler vorliegt, kann es zu einer Änderung Ihres Einkommensteuerbescheides kommen.